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Kommentar
28.02.2020

Sterbehilfe: Das Thema geht uns alle an

Bisher hat der umstrittene Paragraf 217 des Strafgesetzbuches eine assistierte Sterbehilfe nahezu verhindert. Eine Unterliezheimerin hätte sich das für ihren Mann gewünscht.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolfoto)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bewegt die Menschen. Wir werden alle sterben, aber wie wollen wir sterben?

Das Gericht hat einen Weg freigemacht, der bislang nur im Ausland möglich war. Neben der Freiheit, sich selbst das Leben zu nehmen, kann man sich nun auch von Dritten helfen lassen. Unter anderem mehrere schwerkranke Menschen hatten sich dafür vor Gericht eingesetzt. Vor dem Urteil in Karlsruhe blieben nur Angehörige und „Nahestehende“, die beim Suizid unterstützten, straffrei ( Recht auf Sterbehilfe: Das bedeutet das Urteil zum selbstbestimmten Tod ).

Wie das Gesetz zur Sterbehilfe im Detail aussehen wird, welche Regeln es vor Missbrauch geben wird, das ist noch offen. Aktive Sterbehilfe bleibt in Deutschland weiterhin verboten. Das Thema ist nicht nur komplex, Sterben an sich ist schon ein Tabuthema.

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