Supermarkt: Investoren für Blindheim
Drei Interessenten gebe es. Wirrwarr um richtige Fragestellung
Der Bürgermeister und der Gemeinderat stellen sich mit einem Ratsbegehren gegen den Willen der Bürger im Sinne des Bürgerbegehrens. So schreiben es die Initiatoren des Bürgerbegehrens, Michael Audibert und Sabrina Walenta, in einer Pressemitteilung. Die Frage des Bürgerbegehrens: „Soll auf dem Gewerbegrundstück ‚An der Bahn‘ ein Supermarkt (Einzelhandelsobjekt mit Waren zum täglichen Bedarf) errichtet werden?“ richte sich gezielt auf die Örtlichkeit: „An der Bahn“. Das Konzept sei satzungsgemäß (Bebauungsplan) bis auf die Tankstelle zulässig. Inzwischen habe sich bestätigt, dass drei Investoren Interesse an dem Projekt Supermarkt in Blindheim angemeldet haben.
In der letzten Gemeinderatssitzung 2020 wurde seitens des Bürgermeisters das Ratsbegehren mit der Fragestellung: „Soll auf einer geeigneten Fläche – jedoch nicht auf dem Gewerbegrundstück ‚An der Bahn‘ – ein Supermarkt angesiedelt werden?“ vorgestellt. „Leider hat man diese Fragestellung stark an der zuerst eingereichten Frage des Bürgerbegehrens ausgerichtet. Das trägt nicht zum Verständnis und zu einer klaren Unterscheidung bei“, teilen es Audibert und Walenta weiter mit. Das Ratsbegehren sei zeitlich und räumlich unbestimmt. Es gebe zurzeit kein anderes geeignetes und baureifes Gelände für das Ziel des Ratsbegehrens, insbesondere nicht südlich der B16.
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