Supermarkt – ja oder nein? Die Blindheimer Bürger entscheiden
Plus Diesen Sonntag fällt die Entscheidung. Kommt ein Verbrauchermarkt oder eine Bodenreinigungsanlage nach Blindheim? Alle Fakten und alles Wissenswertes auf einen Blick.
Es klingt so einfach, ist es aber nicht. Nicht im Fall Blindheim. Soll ein Supermarkt im Gewerbegebiet angesiedelt werden oder nicht? Oder soll doch eine Bodenreinigungsanlage einer ortsansässigen Firma gebaut werden? Ist das Grundstück „An der Bahn“ überhaupt für einen Verbrauchermarkt geeignet? Und gibt es Investoren? Am kommenden Sonntag, 31. Januar, findet der Bürgerentscheid statt. Kurz nach 18 Uhr, wenn alle Zettel ausgezählt sind, herrscht hoffentlich mehr Klarheit. Und vor allem wieder Ruhe in der kleinen Gemeinde – zumindest in diesem Punkt sind sich alle Beteiligten einig.
Es sind drei Fragen, die die Blindheimer beantworten müssen
Wie berichtet, müssen die Blindheimer Bürger am Sonntag nicht nur eine Frage beantworten. Auf den Zetteln stehen zwei inhaltlich gegenläufigen Bürgerentscheide. Für jeden Bürgerentscheid haben sie je eine Stimme. Die Frage des Bürgerentscheids 1, sprich das Ratsbegehren, lautet: „Soll auf einer geeigneten Fläche – jedoch nicht auf dem Gewerbegrundstück An der Bahn – ein Supermarkt angesiedelt werden?“. Das Bürgerbegehren, also der Bürgerentscheid 2, will wissen: „Soll auf dem Gewerbegrundstück An der Bahn ein Supermarkt (Einzelhandelsobjekt mit Waren zum täglichen Bedarf) errichtet werden?“. Und damit nicht genug. Denn erst wenn eine Frage von der Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen beantwortet wurde, ist der Bürgerentscheid entschieden. Allerdings muss diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Wird dieses sogenannte Abstimmungsquorum nicht erreicht, bleibt der Bürgerentscheid rechtlich bedeutungslos.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.