Zuschuss für den Schulbedarf
Was Eltern jetzt wissen müssen, darüber informiert das Dillinger Landratsamt
Seit fast zehn Jahren gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Daran erinnert das Dillinger Landratsamt. Und erklärt, was es damit auf sich hat: Es werden Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, unterstützt, um gleichberechtigt Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu erhalten.
Folgende Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden (sofern keine Ausbildungsvergütung bezogen wird): Eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten der Schule/Kindertageseinrichtung; persönlicher Schulbedarf in Höhe von pauschal 150 Euro/Schuljahr. Für das 1. Schulhalbjahr sind 100 Euro und für das 2. Schulhalbjahr sind 50 Euro vorgesehen. Stichtage für den Bezug einer sozialen Leistung sind der 1. August sowie der 1. Februar; angemessene, notwendige Lernförderung (soweit Erfordernis schulisch bestätigt wurde); Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen an der Schule/Kindertageseinrichtung (Ausnahmen gelten bei bestimmten Horten); Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule, sofern diese nicht bereits von Dritten übernommen werden (weitere Voraussetzung bei Grundschülern Entfernung zur Schule mindestens zwei Kilometer, für Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe mindestens drei Kilometer); Teilhabe am sozialen/kulturellen Leben (etwa Vereinsbeitrag, Musikunterricht…) in Höhe von monatlich höchstens 15 Euro längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die vorgenannten Leistungen können nur auf vorherigen Antrag geleistet werden, die Antragsformulare sind entweder direkt beim Landratsamt, Zimmer-Nr. 332, oder im Internet unter www.landkreis-dillingen.de (Landkreis und Bürgerservice, Landratsamt, Formulare unter Soziale Angelegenheiten) erhältlich.
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