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Unterglauheim/Augsburg
20.07.2020

Ausgesetzter Säugling: Welches Urteil erwartet die Mutter?

Am Dienstag fällt das Urteil gegen eine 32-Jährige, die 2019 ihr Baby in Unterglauheim ausgesetzt hat.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Im Prozess um den ausgesetzten Säugling von Unterglauheim (Kreis Dillingen) steht am Dienstag das Urteil an. Das haben Staatsanwalt und Verteidiger gefordert.

Im Prozess um den ausgesetzten Säugling von Unterglauheim am Augsburger Landgericht fällt am Dienstagvormittag das Urteil. Angeklagt ist eine 32-Jährige, die im Juli 2019 ihren neugeborenen Sohn in einer Wiese ausgesetzt hat. Der Bub überlebte nur mit viel Glück. Die geistig behinderte Frau soll außerdem mit einer Schere zweimal auf das Baby eingestochen haben. Ein psychiatrischer Gutachter hatte festgestellt, dass die 32-Jährige ihre Behinderung zum Teil „instrumentalisiert“. Trotzdem sei die Steuerungsfähigkeit der Frau erheblich eingeschränkt, so der Gutachter.

Ausgesetzter Säugling von Unterglauheim: Am Dienstag fällt das Urteil

Staatsanwalt Thomas Junggeburth warf der Angeklagten in seinem Plädoyer vor, dass sie selbst bereits seit Dezember 2018 wusste, dass sie schwanger ist. Bis zur Geburt im Juli 2019 habe sie also Zeit gehabt, sich Gedanken zu machen, was mit dem Kind passiert. Den Säugling habe sie so versteckt, dass die Chancen gering waren, ihn zu finden. In der Summe forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.

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