Urnengräber in Form eines Auges angelegt
Warum die Gemeinde im Friedhof Wengen keine Grabplatten kauft, ein Antragssteller seine Lagerhalle doch bauen darf und Eichenprozessionsspinner nur in bestimmten Fällen bekämpft werden.
Nun sind sämtliche Vorgaben bezüglich der Urnengräber in Wengen beschlossen. „Ein Antrag auf Umbettung wurde bereits gestellt, dem kann nun entsprochen werden“, erklärte Villenbachs Bürgermeister Werner Filbrich in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Montag. Mehrfach stand das Thema auf der Tagesordnung in den vergangenen Monaten. Nachdem das Areal, das in Form eines Auges angelegt ist, bereits fertig bepflanzt ist, fehlen nur noch die Grabplatten. Die werden erst kommen, sobald die Angehörigen der Verstorbenen diese selbst gekauft haben. Ansonsten müsste die Gemeinde mit rund 5000 Euro in Vorleistung gehen, je nach Lieferant mehr oder weniger. Über den Preis können nun die Angehörigen selbst entscheiden, auch dass manche die Grabplatten mitnehmen möchten, wenn sie wegziehen, war ein Gesichtspunkt bei der Entscheidung. Damit wie gewünscht alle gleich aussehen, ist nun in der Friedhofssatzung festgehalten: Es sind nur liegende keilförmige Grabplatten aus frost- und witterungsbeständigen Schwarz-Schwedisch Naturstein zugelassen, alle sichtbaren Flächen und Kanten poliert. Die Inschrift ist mit gemeißelten Buchstaben in weißer Farbe anzubringen, keine aufgesetzten Buchstaben sind erlaubt. Die Gestaltung bleibt den Nutzungsberechtigten überlassen, jedoch ohne fest angebaute Schmuckelemente. In die Gebührensatzung wurde aufgenommen, dass die Nutzung für zwölf Jahre 120 Euro kostet.
Auch dem Antrag auf Neubau einer Lagerhalle aus Holz auf einem bestehenden Lagerfundament im Ortsteil Beuren stimmte der Rat zu, in vorherigen Sitzungen wurde dies abgelehnt. Der Antragsteller sprach zwischenzeitlich mit dem Bürgermeister und war auch bei der Sitzung anwesend. Er erklärte, dass er, bevor er die Pläne hatte erstellen lassen, vom Landratsamt die Zusage bekommen habe, dass er die Lagerhalle auf den bestehenden Fundamenten bauen dürfe und eine Bauvoranfrage unnötig sei. Als die Pläne dann eingereicht wurden, lehnte diese der Gemeinderat und – nach einem Personalwechsel – auch das Landratsamt ab. Nun stimmte der Gemeinderat nach einer ausführlichen Abklärung der Standpunkte beider Seiten zu. Unter anderem werden vom Eigentümer die herumstehenden Gerätschaften nach dem Bau in der Halle untergebracht, im Gegenzug wird die Gemeinde den Weg instandsetzen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.