Vergammelter Käse im Regal: Ladenbetreiber vor Gericht
Plus Ein Markt im Landkreis Dillingen hat verdorbene Lebensmittel im Regal. Die beiden Inhaber sind bei Kontrollen zuvor schon mehrfach negativ aufgefallen.
Immer wieder kamen die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamtes. Und immer wieder hatten sie etwas zu beanstanden. Mal war das Verbrauchsdatum überschritten, mal die Kühlung nicht ausreichend, mal die Kühlkette unterbrochen. Die Kontrolleure sprachen Verwarnungen und Bußgelder aus. Dann, im Juni 2019, gab es erneut einen unangemeldeten Besuch in dem arabischen Lebensmittelmarkt im Landkreis Dillingen. Diesmal entdeckten die Behördenmitarbeiter drei verschiedene Sorten von verdorbenem Käse, die zum Verkauf angeboten wurden. Dafür müssen sich die beiden Betreiber des Ladens, ein 48-Jähriger sowie sein 36-jähriger Geschäftspartner, verantworten. Juristisch geht es um einen Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, kurz LFGB. Die Männer erhielten einen Strafbefehl, laut dem sie eine Geldstrafe von 200 beziehungsweise 120 Tagessätzen zu je 40 Euro zahlen mussten. Dagegen legten sie Einspruch ein. Also kam es jetzt zu einer Verhandlung am Dillinger Amtsgericht. Laut Anklage wurden im Rahmen der Kontrolle Molkenkäse, Schnittkäse sowie Edamer entdeckt, die allesamt verdorben und nicht mehr für den Verzehr geeignet waren. Grund dafür war eine unzureichende Kühlung.
Der Zustand mancher Lebensmittel sei "sehr kritisch" gewesen
Der beteiligte Kontrolleur des Landratsamtes sagt vor Gericht als Zeuge aus. Er führte im Geschäft Messungen durch, wie die Betreiber des Lebensmittelmarktes die entsprechenden Käsepackungen lagerten. Er betont, dass Käse grundsätzlich bei einer Temperatur von weniger als acht Grad Celsius gekühlt werden muss, bei den betroffenen Käsearten zum Teil sogar unter vier Grad. Zwei Messungen in den Regalen hätten jedoch Werte von gut 13 sowie 20 Grad Celsius ergeben.
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