Wahlkampf: Mindestabstand zum Rathaus nicht vergessen
In der Höchstädter Stadtratsitzung wurde Wahlwerbung und eine besondere „Unterschriftenjagd“ diskutiert. Warum der Abstand zum Rathaus eine wichtige Rolle spielt.
Kurz vor Ende der öffentlichen Sitzung stellt Annett Jung eine Frage. Die Stadtratsvertreterin aus Sonderheim will wissen, wie viel Meter Abstand bei Wahlwerbung zum Rathaus eingehalten werden müsse. Denn, so sagt sie es, es gebe Gerüchte, dass Vertreter einer Partei Bürger vor der Höchstädter Verwaltung abfangen würde. Teilweise würden die Frauen und Männer sogar bis ins Rathaus begleitet werden. „Ist das erlaubt? Wie gehen wir damit um?“, fragt sie am Montag bei der Sitzung.
Wie viel Abstand muss eingehalten werden?
Höchstädts Geschäftsstellenleiter Achim Oelkuch weiß, von was sie spricht. Er erklärt: „Zehn Meter. Ich habe es auch schon zwei Mal gesehen und wir weisen daraufhin, dass zehn Meter Abstand gehalten werden müssen. Heißt: Man muss bis zum Gehweg rübergehen.“
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