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Landkreis Dillingen
08.04.2020

Warum derzeit nicht jeder sein Auto waschen darf

Waschanlagen haben momentan weiter geöffnet. Doch Autos dürfen nur im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit gewaschen werden.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbol)

Waschanlagen haben zwar weiter geöffnet. Trotzdem meldet die Polizei in Nordschwaben einige Verstöße. Das ist zu beachten.

Die Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Coronavirus beschäftigen nach wie vor die Polizei. Von Montag bis Dienstag nahmen die Beamten im Landkreis Dillingen insgesamt zehn Anzeigen wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung auf, teilt die Polizei mit. Im Vergleich zum Wochenende habe sich in diesem Zusammenhang die Zahl der Einsätze jedoch deutlich reduziert, heißt es.

Nordschwaben: Polizei meldet Verstöße an Autowaschanlagen

Im gesamten nordschwäbischen Raum komme es häufig zu Verstößen an Autowaschanlagen, schreibt das Polizeipräsidium Schwaben Nord. Die Anlagen dürfen derzeit geöffnet haben, doch nicht jeder darf dort aktuell sein Auto waschen. „Die Nutzung einer Autowaschanlage ist im Moment nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlaubt. Im privaten Bereich stellt die Nutzung einer Autowaschanlage keinen triftigen Grund dar, seine Wohnung zu verlassen“, betont die Polizei. Viele Waschanlagenbetreiber weisen ihre Kunden auf diese Regelung bereits durch Aushänge hin, trotzdem würden immer wieder Autobesitzer im privaten Bereich unerlaubt ihren Wagen waschen. (pm, dz)

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