Was wäre, wenn?
In der CSU gibt es Streit: Die Landtagsfraktion fordert eine Rückkehr zum Auszählverfahren nach d’Hondt. Was dies bei der Dillinger Stadtratswahl 2014 geändert hätte
In der CSU scheppert’s gegenwärtig gewaltig, und das auch wegen eines Themas, das gewöhnlich nur wenige interessiert: die Reform des Wahlrechts. Für Parteichef Horst Seehofer ist die Kontroverse um die Auszählform bei den Kommunalwahlen beendet, für die 101-köpfige CSU-Landtagsfraktion offensichtlich noch nicht ganz. Sie wollte jedenfalls vor Seehofers Grätsche, dass künftig nicht mehr nach dem heute fast überall gängigen Hare-Niemeyer-Verfahren ausgezählt wird, sondern nach dem sogenannten d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Dadurch würden künftig Aufrundungen bei der Sitzvergabe zugunsten der kleinen Parteien entfallen. Das Auszählverfahren nach d’Hondt gilt als überholt und wird heute fast nirgendwo in Deutschland mehr angewandt.
CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer sieht, wie im Bayernteil unserer Zeitung berichtet, dennoch einen Bedarf. Ihm geht es um die Arbeitsfähigkeit der Kommunalparlamente. Ohne Reform drohten dort künftig zahllose Splitterparteien Sitze zu erhalten. Zudem, so Kreuzer, sei der Vorwurf Seehofers falsch, dass nur die CSU davon profitiere. Für den früheren SPD-Landtagsabgeordneten Johannes Strasser wäre die Sache dagegen bedenklich. Der Gundelfinger fragt: „Wie werden Stadtteile, Ortsteile, Dörfer künftig noch im Kommunalparlament gehört und durch wen? Oder greift die Zentralisierung, wie sie die CSU oft in den Siebzigerjahren praktiziert hat, wieder um sich?“ Der ländliche Raum werde dann wieder vergessen, befürchtet Strasser.
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