Wegen drei Flaschen Bier steht ein Mann vor Gericht
Plus Ein 61-Jähriger will die Getränke klauen. Das Messer in seiner Tasche wird ihm im Prozess am Dillinger Amtsgericht fast zum Verhängnis.
Gleich die erste Verhandlung des Amtsgerichts Dillingen nach der Corona-Krise hatte es in sich: Einem 61-Jährigen wurde zur Last gelegt, einen Lebensmittelmarkt in Höchstädt mit einer Waffe überfallen zu haben. Vor allem seine letzten Worte vor Gericht beeindruckten den Richter.
Der Angeklagte, so der Vorwurf, versuchte am 26. Februar, drei Flaschen Bier zu entwenden. Als ihn die Beamten vor Ort durchsuchten, fanden sie ein Taschenmesser. Bei einer Alkoholmessung stellten sie zudem einen Wert von rund 1,5 Promille fest. Die Tat gab der Angeklagte zu, jedoch betonte er: „Das Taschenmesser hatte ich nicht als Waffe dabei, ich wollte damit niemandem etwas antun.“ Für ihn sei es lediglich ein ganz normaler Alltagsgegenstand, den er benutzen könne, wenn er unterwegs etwas esse, oder eine Flasche öffnen wolle. Für Richter Patrick Hecken war diese Aussage nachvollziehbar, besonders, weil es sich eben um keine verbotene Waffe, wie beispielsweise ein Butterfly-Messer, sondern um ein handelsübliches Taschenmesser mit acht Zentimetern Klingenlänge handelte.
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