Weihnachtsgeld kriegt nicht jeder
Doch auch viele Minijobber haben Anspruch darauf
Arbeitnehmer im Landkreis Dillingen an der Donau, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollen prüfen, ob sie Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Insbesondere für die 5100 Menschen, die kreisweit lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Tim Lubecki, Geschäftsführer der NGG Schwaben. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Nach Einschätzung der Gewerkschaft gehen Beschäftigte in Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Fleischer- und Bäckerhandwerk allerdings häufig leer aus. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen.“ Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Lubecki.
Ob Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Hilfe zum eigenen Lohn- oder Gehaltscheck sowie eine Datenbank mit Tarifverträgen finden Beschäftigte im Netz unter: www.lohnspiegel.de (pm)
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