Wer will Jugendschöffe werden?
Das Landratsamt sucht Bewerber
Jugendschöffen üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit als ehrenamtliche Laienrichter in Jugendstrafverfahren aus. Sie entscheiden – weitgehend gleichberechtigt mit Berufsrichtern – über Verurteilung und Strafmaß junger Menschen, die vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dillingen oder vor der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg wegen einer Straftat angeklagt werden. Das Schöffenamt ermöglicht interessante Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und stellt eine wichtige Erfahrung für viele Schöffen dar. Das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Dillingen sucht jetzt 28 Jugendschöffen für die Wahlperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023. Landrat Leo Schrell ruft interessierte Bürger des Landkreises auf, sich für dieses bedeutsame Ehrenamt zu bewerben. „Jugendschöffen tragen zur einer bürgernahen Strafjustiz bei und haben daher eine wichtige Rolle in unserem Rechtsstaat“, so der Landrat.
Personen, die sich für das Amt des Jugendschöffen oder der Jugendschöffin interessieren, müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit haben, im Landkreis Dillingen wohnen sowie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Erfahrung kann sich etwa aus einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinen, in der Jugendarbeit oder Jugendbildung ergeben. Jugendschöffen müssen vom Arbeitgeber für ihre Tätigkeit freigestellt werden und erhalten außerdem eine Entschädigung.
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