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30.05.2016

Wer zahlt bei Hagelschäden?

Tipp Was tun, wenn Fenster kaputt sind oder Heizöl ausgelaufen ist

Landkreis Tief „Elvira“ hat am Wochenende vielerorts Starkregen, Gewitterböen und Hagel verursacht und in Dillingen Schäden angerichtet. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Bei Autos ist das unproblematisch, berichtet Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Kasko-Versicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden.“

Im Falle eines Sturms sind für Häuserschäden die Gebäude- und bei Wohnungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ersetzt in der Regel die eigene Hausratversicherung. Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen gibt konkrete Auskunft, ob auch zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben erneuert werden. Für Hochwasserschäden, etwa durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn das Hochwasser den Keller überflutet und sich die Tanks aus ihrer Verankerung reißen. Das Heizöl mischt sich dann mit dem Brackwasser. Aumiller rät Hauseigentümern mit Ölheizungen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- oder Öltankversicherung denken. Hauseigentümer sollten jetzt ihr Hausdach mustern – allerdings mit dem Fernglas, das ist ungefährlicher als eine Leiter, empfiehlt der Experte. Auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker – und auf Kosten der Gebäudeversicherung – gerichtet werden sollten. Das oberste Gebot für Geschädigte ist jetzt laut Aumiller: „Alle Schäden melden, möglichst mit Fotos dokumentieren und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen.“ Denn ob zum Beispiel abgerissene Antennen mitversichert sind, können sie meist schneller feststellen als ein Betroffener. (pm)

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