Windräder: Wenig Spielraum bei Bauanträgen
Landkreis Das Landratsamt hat das letzte Wort, wenn es um die Errichtung von Windrädern geht. Dabei müsse sich das Amt eng an die Gesetze des Freistaats halten, sagte Landrat Leo Schrell in der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses des Dillinger Kreistags: "Sind die Voraussetzungen erfüllt, müssen wir genehmigen." Und diese zeigte die Leiterin der Bau- und Umweltabteilung, Christa Marx, auf. Seit der Novellierung des Baugesetzes 1997 sollen Windkraftanlagen bevorzugt genehmigt werden. Im Rahmen der Regionalplanung sind im Landkreis Dillingen Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen worden: Drei in Zöschingen und jeweils eines in Ziertheim sowie Buttenwiesen.
800 Meter Abstand
Dazu wurden Tabubereiche festgelegt und Flächen, bei denen im Einzelfall geprüft werden muss, ob der Standort geeignet ist. Dazu werden einmal die Abstände zu Wohngebieten gemessen. Wie hoch der Mindestabstand sein muss, ist allerdings in Bayern nicht fest vorgegeben, sagte Marx. Als Faustregel gelte jedoch, dass eine Anlage, die mindestens 800 Meter von einem allgemeinen Wohngebiet steht, schalltechnisch in der Regel unproblematisch sei. Daneben werde bei der Prüfung der Artenschutz berücksichtigt.
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