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10.12.2010

Winter parkt auf Behindertenparkplatz

Dillingen/Augsburg Schlagzeilen machte der CSU-Landtagsabgeordnete Georg Winter kürzlich in Augsburg. Denn der Höchstädter hat sein Auto dort auf einem Behindertenparkplatz abgestellt. Das ist rein rechtlich eine Ordnungswidrigkeit. Und Winters Verhalten ärgert nicht nur Augsburger.

"So etwas können wir grundsätzlich nicht gutheißen", sagt der Geschäftsführer des VdK, Ernst Braun. Er hat jedoch Verständnis dafür, wenn man sein Auto in einer Notlage ausnahmsweise auf solch einen Parkplatz stellt. Doch diese Abstellmöglichkeiten seien eben für Menschen, die schwer gehbehindert seien. Braun selbst hat bereits beobachten müssen, wie sich ein Mensch mit Behinderung in einer normalen Parklücke abgemüht habe, um seinen Rollstuhl aus dem Auto zu bekommen. Deshalb seien die Behindertenparkplätze auch extra breit. Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, sollten mit leuchtendem Beispiel vorangehen, meint Braun.

Gerhard Bißwanger von der Polizei Dillingen sagt, Parken auf einem Behindertenparkplatz sei eine Ordnungswidrigkeit und nicht zulässig. Sie werde mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro geahndet. Zudem könne ein Fahrzeug auch abgeschleppt werden. "Für viele der Schwerbehinderten bedeutet ein besetzter Behindertenparkplatz, dass sie unter Umständen wieder nach Hause fahren müssen, ohne die Einkäufe oder den notwendigen Arztbesuch erledigen zu können, oder dass sie auf eine willkommene Abwechslung verzichten müssen."

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