Die Wittislinger Stege dürfen bleiben
Ämter und Anwohner einigen sich über die „Brückla“. So, wie die Stege jetzt aussehen, dürfen sie aber nicht bleiben.
Die Wittislinger „Brückla“ dürfen stehen bleiben. Die kleinen Holzstege , die in der Marktgemeinde entlang der Egau ins Wasser ragen, hätten eigentlich abgebaut werden sollen. Das hatten das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt gefordert. Die Anwohner wiederum weigerten sich. Schließlich gebe es die Stege schon immer. Ihrer Ansicht nach gehören sie zum Ortsbild (wir berichteten).
Nun konnten sich Anwohner und Ämter auf einen Kompromiss einigen. So, wie die Stege aktuell aussehen – nämlich knapp 1,5 Meter lang und nicht ganz einen Meter breit – dürfen sie jedoch nicht bestehen bleiben. Wie Maximilian Hartmann vom Wasserwirtschaftsamt in Donauwörth erklärt, müssen die „Brückla“ um ein Drittel verkürzt werden. Außerdem müssen alle Besitzer eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung, die bislang nicht vorlag, beantragen. „Das wird dann richtig genehmigt“, sagt Hartmann.
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