Zu lange geöffnet: Lauinger Gaststättenbetreiber verstoßen gegen das Gesetz
Eigentlich dürfte die Außenbewirtung nur bis 23 Uhr laufen. Zwei Gaststättenbetreiber in Lauingen ließen den Betrieb aber noch um 1 Uhr nachts laufen. Sie erwartet nun eine Anzeige.
Zwei Gaststättenbetreiber in der Lauinger Innenstadt haben in der Nacht auf Samstag gegen das Gaststättengesetz verstoßen. Die Polizei stellte nach eigenen Angaben fest, dass die Außenbewirtung, die nur bis 23 Uhr erlaubt ist, über 1 Uhr hinaus fortgesetzt wurde. Die Gaststättenbetreiber erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. (pol)
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