Die Härte dieses Urteils mag viele überrascht haben: In der vergangenen Woche wurde ein heute 38-Jähriger vom Dillinger Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, ohne Bewährung. Der Mann soll beim Nordschwabenlauf in Gundelfingen im vergangenen Jahr Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr angegriffen haben. Laut Anklage fuhr er an der Absperrung vorbei und auf Feuerwehrleute zu, stieg aus, beleidigte mindestens einen von ihnen und stieß ihn zu Boden. Ein Teilnehmer des Laufs ging schließlich dazwischen.
Angriff auf Feuerwehr in Gundelfingen: Anwalt forderte Freispruch
Vor Gericht zeigte der Mann wenig Reue und entschuldigte sich lediglich dafür, am Absperrschild vorbeigefahren zu sein. Zudem sagte er aus, ebenfalls beleidigt worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft forderte in der Verhandlung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, außerdem den Entzug des Führerscheins und eine Sperre für zehn Monate. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian von Schwaller, forderte Freispruch sowie eine Geldauflage.
Wie das Dillinger Amtsgericht auf Anfrage erklärt, hat der verurteilte 38-jährige Familienvater im Nachgang Berufung eingelegt. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Sache also bald in nächster Instanz, vor dem Landgericht in Augsburg, erneut aufgerollt.
Angriffe auf Rettungs-, Blaulicht-Kräfte sollten längst als schwere Straftaten (Verbrechen) hochgestuft werden. Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren wäre längst erforderlich. Nur dann hat der Staat eine richtige Handhabe gegen diese (in meinen Augen) Verbrecher. Bewährungsstrafen müssen dabei ausgeschlossen sein.
Ich hege die Hoffnung, dass die Richter in der Berufungsverhandlung mehr auf die Forderungen der Staatsanwaltschaft eingehen und das Urteil anheben!
Nö. Solange nur der Angeklagte Berufung eingelegt hat, ist das für ihn risikolos, es gilt das Verschlechterungsgebot. Brenzlig wird's erst, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt.
"... es gilt das..." Verschlechterungsverbot...
Nur schade um die Kosten, welche die Berufung verursacht, da ja wohl kaum eine Einsicht vorhanden ist.
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