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Angriff auf Feuerwehr beim Nordschwabenlauf: 38-Jähriger legt Berufung ein

Dillingen/Gundelfingen

Angriff auf Feuerwehrmann in Gundelfingen: Angeklagter will neue Verhandlung

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    Am Rande des Nordschwabenlaufs in Gundelfingen hat ein Mann Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr angegriffen. Dafür hat das Amtsgericht Dillingen ihn verurteilt.
    Am Rande des Nordschwabenlaufs in Gundelfingen hat ein Mann Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr angegriffen. Dafür hat das Amtsgericht Dillingen ihn verurteilt. Foto: Karl Aumiller (Archivbild)

    Die Härte dieses Urteils mag viele überrascht haben: In der vergangenen Woche wurde ein heute 38-Jähriger vom Dillinger Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, ohne Bewährung. Der Mann soll beim Nordschwabenlauf in Gundelfingen im vergangenen Jahr Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr angegriffen haben. Laut Anklage fuhr er an der Absperrung vorbei und auf Feuerwehrleute zu, stieg aus, beleidigte mindestens einen von ihnen und stieß ihn zu Boden. Ein Teilnehmer des Laufs ging schließlich dazwischen.

    Angriff auf Feuerwehr in Gundelfingen: Anwalt forderte Freispruch

    Vor Gericht zeigte der Mann wenig Reue und entschuldigte sich lediglich dafür, am Absperrschild vorbeigefahren zu sein. Zudem sagte er aus, ebenfalls beleidigt worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft forderte in der Verhandlung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, außerdem den Entzug des Führerscheins und eine Sperre für zehn Monate. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian von Schwaller, forderte Freispruch sowie eine Geldauflage.

    Wie das Dillinger Amtsgericht auf Anfrage erklärt, hat der verurteilte 38-jährige Familienvater im Nachgang Berufung eingelegt. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Sache also bald in nächster Instanz, vor dem Landgericht in Augsburg, erneut aufgerollt.

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    5 Kommentare
    Manfred Knauth

    Angriffe auf Rettungs-, Blaulicht-Kräfte sollten längst als schwere Straftaten (Verbrechen) hochgestuft werden. Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren wäre längst erforderlich. Nur dann hat der Staat eine richtige Handhabe gegen diese (in meinen Augen) Verbrecher. Bewährungsstrafen müssen dabei ausgeschlossen sein.

    Franz Xanter

    Ich hege die Hoffnung, dass die Richter in der Berufungsverhandlung mehr auf die Forderungen der Staatsanwaltschaft eingehen und das Urteil anheben!

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    Robert Miehle-Huang

    Nö. Solange nur der Angeklagte Berufung eingelegt hat, ist das für ihn risikolos, es gilt das Verschlechterungsgebot. Brenzlig wird's erst, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt.

    Robert Miehle-Huang

    "... es gilt das..." Verschlechterungsverbot...

    Josef Höck

    Nur schade um die Kosten, welche die Berufung verursacht, da ja wohl kaum eine Einsicht vorhanden ist.

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