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Augsburg/Holzheim: Verwaltungsgericht: Frauen verklagen Gemeinde Holzheim wegen Grundstückskauf

Augsburg/Holzheim

Verwaltungsgericht: Frauen verklagen Gemeinde Holzheim wegen Grundstückskauf

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    Durfte die Gemeinde Holzheim ihr Vorkaufsrecht ausüben oder nicht? Darum ging es kürzlich vor dem Augsburger Verwaltungsgericht.
    Durfte die Gemeinde Holzheim ihr Vorkaufsrecht ausüben oder nicht? Darum ging es kürzlich vor dem Augsburger Verwaltungsgericht. Foto: Wolfgang Widemann

    Wenn zwei sich einigen – freut sich der Dritte? So ähnlich jedenfalls klingt der Fall, der kürzlich vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurde. Eine Frau wollte einer anderen ein unbebautes Grundstück verkaufen. 145.000 Euro sollten für die 935 Quadratmeter Grund fließen. Die Frauen waren sich einig, doch die Gemeinde Holzheim grätschte dazwischen und schickte einen Bescheid, in dem sie über das Vorkaufsrecht der Gemeinde informierte. Das war bereits Ende 2023. Damals wurde das Vorkaufsrecht im Gemeinderat besprochen und beschlossen, von diesem Gebrauch zu machen, um Wohnraum im Ort zu schaffen. Sowohl die ursprüngliche Käuferin als auch die Verkäuferin klagten dagegen.

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