Wegen Gerhard-Polt-Video angeklagt - Richterin entschuldigt sich
Ein 23-Jähriger aus dem Kreis Dillingen teilt auf WhatsApp einen Clip von Gerhard Polt mit Bildern von Adolf Hitler. Ist das nicht Satire?
Im Frühjahr 2017 hatte ein 23-Jähriger aus einer Gemeinde im Zusamtal in einer WhatsApp-Gruppe mit acht Mitgliedern einen Videoclip geteilt, auf dem Adolf Hitler bei einer Rede zu sehen ist. Angelehnt an den vor Jahren erschienenen und tausendfach im Internet verbreiteten Clip „Leasingvertrag“ von Gerhard Polt war darauf jedoch nicht die Stimme Hitlers zu hören. Diese war stattdessen mit witzigen Sprüchen des bekannten Kabarettisten hinterlegt.
Video von Gerhard Polt geteilt: Macht man sich damit strafbar?
Reicht das Weiterschicken dieses Videos, um sich strafbar zu machen? Der junge Mann musste sich nun jedenfalls vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten. Gegen ihn war nach Verbreiten des Clips ein Strafbefehl wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erlassen worden. Dagegen hatte er über seinen Verteidiger Einspruch eingelegt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die unselige Saat der Amadeu-Antonio-Stftung um Frau Kahane sscheint voll aufzugehen,,,
Die schlimmste Krankheit im Land scheint das "NAZI-Schepperle" zu sein, das in diesem Falle auch offensichtlich zum Denunzieren verleitet hat.
Abgesehen vom natürlich richtigen Urteil: In einer Gruppe mit nur 8 Personen würde ich davon ausgehen, dass sich alle beteiligten kennen. Irgendjemand dieser spaßbefreiten Menschen muss das ganze ja zur Anzeige gebracht haben. In diesem Zusammenhang würde ich meinen Freundes- und Bekanntenkreis gehörig hinterfragen.