Gegen ihn hat Peta wohl nichts: Ein riesiger Rauch-schnaubender Drache war beim Dillinger Mittelalterfest Anfang April eine der Hauptattraktionen fürs Publikum. Doch ein anderes Angebot kritisiert die Tierschutzorganisation im Nachgang scharf: Besucher hatten Peta Bilder von angebundenen Eulen zugesandt, die „gegen Bezahlung als lebendes Fotomotiv angeboten wurden“, heißt es in einer Pressemitteilung. Peta bezeichnet dies als „tierschutzwidrig“. Was sagen Veranstalter und Behörde dazu?
Bereits zum dritten Mal fand der Mittelaltermarkt am ersten Aprilwochenende rund um das Dillinger Schloss statt. Bei bestem Wetter konnte man Met schlürfen, Äxte werfen und offenbar Uhu „Luigi“ streicheln. So berichtete unser Reporter von der Veranstaltung.
Dillinger Mittelaltermarkt: Schild wirbt für kostenpflichtige Fotos mit den Vögeln
Die Tierschutzorganisation Peta findet solche tierischen Attraktionen gar nicht lustig und schreibt: „Das Zurschaustellen der Vögel für Besucher-Schnappschüsse auf einem belebten Markt ist Petas Ansicht nach tierschutzwidrig und bedeutet Stress für die sensiblen Wildtiere. Ein Uhu ist kein Selfie-Accessoire.“ Die überwiegend nacht- und dämmerungsaktiven Eulen seien auf dem Mittelaltermarkt „über Stunden Lärm, Menschenmengen und direktem Kontakt mit Besuchern ausgesetzt“ gewesen, obwohl sie gerade am Tag Ruhe und Rückzug bräuchten, so Peter Höffken, Fachreferent bei Peta. „Es ist nicht akzeptabel, dass Wildtiere für ein Erinnerungsfoto herumgereicht und derart ausgenutzt werden. Wir hoffen, dass Veranstalter und Behörden dem Tierschutz eine höhere Priorität einräumen als dem Unterhaltungsfaktor.“
Auf einem Foto, das der Verein mitschickt, sind Uhus in einem Zelt zu sehen, die auf kleinen Podesten sitzen. Ein Schild am Zelt wirbt für ein „Foto mit Vogel“. Fünf Euro kostete demnach ein Erinnerungsbild.
Das sagt der Besitzer der Eulen zu Petas Vorwurf
Horst Mischkolzi meldet sich auf die Anfrage, die unsere Redaktion an den Veranstalter geschickt hat. Er sagt: „Ich nehme die geäußerte Kritik zur Kenntnis, weise den Vorwurf einer tierschutzwidrigen Behandlung jedoch zurück.“ Sieben Eulen habe man auf dem Markt präsentiert. „Aus meiner Sicht steht bei solchen Vorführungen die sachliche Information über die Tiere und ihr Schutz im Vordergrund.“ Es gehe um die „Aufklärung über heimische Greifvögel und insbesondere über Eulen als faszinierende Tierart“, schreibt Mischkolzi.
Die Tiere seien nicht als Showattraktion gedacht, sondern würden im Rahmen einer „tierkundlichen Präsentation“ vorgestellt. Dabei werde man auch auf verbreitete Missverständnisse hingewiesen, so der Besitzer: „Eulen sind nicht pauschal ausschließlich dämmerungs- oder nachtaktiv. Es gibt auch tagaktive Arten wie etwa die Schneeeule, die Sperbereule oder die Sumpfohreule.“ Auf den Fotos unseres Reporters und von Peta sind allerdings ausschließlich eher nachtaktive Arten zu sehen: Uhus, Schleiereule, Steinkauz.
Halter: Fotoeinnahmen unterstützen Eulen und Pflege von Fundtieren
Mischkolzi bekräftigt, dass man mit der Aktion Wissen über die Lebensweise und Besonderheiten dieser Tiere vermitteln wolle. Zum Vorwurf, die scheuen Tiere Menschen auszusetzen, sagt Mischkolzi: „Die Eulen befinden sich in menschlicher Obhut, sind an den Umgang mit Menschen gewöhnt und erhalten regelmäßige Pausen.“ Sein Umgang mit den Tieren sei darauf ausgerichtet, Stresssituationen zu vermeiden und ihnen eine ruhige Umgebung zu bieten. „Eine Absperrung dient dabei dem Schutz der Tiere und der Besucher.“
Auch zu den Fotos äußert sich der Halter und bestätigt, dass sich Besucher mit den Tieren fotografieren lassen konnten. Dabei habe es sich aber nicht um Selfies gehandelt, sondern um Bilder, die eine weitere Person aufgenommen habe. „Die Einnahmen aus diesen Fotos kommen ausschließlich den Tieren zugute, unter anderem für Futterkosten, tierärztliche Versorgung sowie den Bau und die Instandhaltung der Volieren.“ Volieren sind Käfige für Vögel. Darüber hinaus unterstützten sie auch die Pflege von Aufzuchtvögeln, die ihm während der Saison als Fund- oder Unfalltiere übergeben würden. „Diese werden bei mir versorgt, aufgepäppelt und auf eine spätere Auswilderung vorbereitet.“
Landratsamt: Anbindehaltung bei Greifvögeln „nicht klar unzulässig“
Doch darf man Eulen über Stunden auf Podesten anbinden? Mischkolzi sagt, er habe die erforderlichen Genehmigungen. „Dazu zählen insbesondere die Zurschaustellungsgenehmigung sowie die Transportgenehmigung.“ Ohne die sei eine solche Veranstaltung nicht möglich.
Die Aufsichtsbehörde in diesem Fall ist das Dillinger Landratsamt. Susanne Birner, Abteilungsleiterin für Gesundheits- und Veterinäramt, sagt auf Nachfrage, dass man den Sachverhalt aktuell prüfe. „Das Zurschaustellen von Greifvögeln ist nicht komplett verboten.“ Auch die von Peta kritisierte „Anbindehaltung“ sei „nicht klar tierschutzrechtlich unzulässig.“ Wer eine Erlaubnis zur Haltung und zum Transport der Tiere habe, dürfe mit dieser auch auf Veranstaltungen präsent sein. Eine Genehmigung für die jeweilige Veranstaltung im Vorfeld brauche es dabei nicht. Genug Personal hat die Behörde offenbar nicht, um bei Veranstaltungen wie dem Mittelaltermarkt stichprobenartig zu kontrollieren.
Neues Gutachten regelt Haltung von Greifvögeln inzwischen strenger
Ein neues Gutachten des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat jedenfalls hat erst kürzlich den Umgang mit Greifvögeln neu bewertet und strenger ausgelegt. Dort heißt es: „Die Zurschaustellung von Greifvögeln oder Eulen an ständig wechselnden Orten (einschließlich Flugschauen) und deren Haltung in mobilen Einrichtungen wird abgelehnt.“ Halter, die ihre Genehmigung vor dem Gutachten erworben haben, genießen allerdings erst einmal Bestandschutz.
Doch wie ist die Fotostation mit den Tieren zu bewerten? Abteilungsleiterin Birner sagt, man könne nicht grundsätzlich ausschließen, dass der Umgang mit den Eulen für die Tiere stressauslösend gewesen sein könnte. „Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie etwa die Gewöhnung des jeweiligen Tieres an den Menschen oder der Abstand der Eulen zu den zu fotografierenden Personen.“ Eine konkretere Aussage werde gegebenenfalls nach abschließender Sachverhaltsermittlung und Prüfung möglich sein.
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