War der Fisch lebendig oder tot? Um diese Frage ging es kürzlich vor dem Dillinger Amtsgericht. Ein 58-Jähriger wollte sich dort gegen einen Strafbefehl wehren, den ihm die Fischereiaufsicht beschert hatte. Der Vorwurf: „Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch Hältern von Fischen mit einem ‚Setzkescher‘, sodass zumindest ein Fisch verendete.“ Heißt: Der Mann soll einen Fisch ohne Wasser in einem Kescher gehalten haben, nachdem er ihn aus dem Wasser gezogen hatte. Der 58-Jährige bestritt die Vorwürfe. Er vermute einen persönlichen Feldzug des Fischereiaufsehers gegen sich.
Dillingen
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