Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Dillingen: Mann legt gefälschtes Sprachzertifikat vor und steht wegen Urkundenfälschung vor dem Dillinger Amtsgericht

Dillingen

Mann legt gefälschtes Sprachzertifikat vor und steht wegen Urkundenfälschung vor dem Dillinger Amtsgericht

    • |
    • |
    • |
    Nicht jedes Zertifikat, das nach einem vermeintlichen Sprachkurs beim Landratsamt vorgelegt wird, ist auch echt. Wegen einem solchen Fall stand ein 34-Jähriger aus dem Kosovo vor dem Dillinger Amtsgericht. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt.
    Nicht jedes Zertifikat, das nach einem vermeintlichen Sprachkurs beim Landratsamt vorgelegt wird, ist auch echt. Wegen einem solchen Fall stand ein 34-Jähriger aus dem Kosovo vor dem Dillinger Amtsgericht. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

    Ein mutmaßlich gefälschtes Papier, das seine Deutschkenntnisse nachweisen sollte, hat einen 34-Jährigen aus dem Kosovo vor das Dillinger Amtsgericht gebracht. Vor Gericht allerdings muss er nicht nachweisen, dass er gut genug Deutsch spricht. Deshalb reist ein Dolmetscher aus München an, steckt jedoch im Stau. Anwalt Mehmet Pektas wiederum meint: „Sein Deutsch könnte ausreichend sein.“ Es geht also erst einmal ohne Dolmetscher los. Dessen Arbeit ist am Ende dann aber doch nötig.

    Anwalt Mehmet Pektas sagt: „Er ist selbst Geschädigter eines Betrugs.“ Sein Mandant habe 300 Euro für die Sprachprüfung bezahlt. „Er hat seinen Antrag zurückgenommen und die Prüfung nochmal abgelegt.“ Die Unterlagen hätten nicht den Eindruck gemacht, dass diese gefälscht sein könnten. Sein Mandant habe per Post einen Link zugeschickt bekommen, über den er die Prüfung ablegen sollte. Die Papiere legt Pektas Richterin Andrea Eisenbarth vor. „Ich verstehe nicht, wie es zur Online-Prüfung kam“, sagt Eisenbarth. Die Unterlagen besagten, dass der Angeklagte vor Ort in Augsburg zur Prüfung hätte erscheinen müssen.

    Kurstermine seien alle ausgebucht gewesen, sagt der Angeklagte vor Gericht

    Als der Dolmetscher kommt, wird vieles klarer, eine gute Erklärung gibt es allerdings weiterhin nicht. Bevor sein Kind auf die Welt kommt, hatte der 34-Jährige jedenfalls endlich einen Aufenthaltstitel erwirken wollen. Der hätte ihm erlaubt, dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Der Fliesenleger braucht für diese Erlaubnis aber den Nachweis über seine Sprachkenntnisse. Die bekommt man nur über einen Sprachkurs oder auch nur durch Ablegen einer Prüfung. Doch die Kurse seien alle ausgebucht gewesen, schildert der Mann. Deshalb habe er gesucht und die Möglichkeit entdeckt, online die Prüfung abzulegen. Nach der Prüfung habe er ein Zertifikat bekommen, das sich als gefälscht herausgestellt habe.

    Die vorgelegten Dokumente beweisen diese Version allerdings nicht. Der Anwalt des 34-Jährigen muss Eisenbarth schließlich Recht geben. Auf den Papieren stehe nichts von einer Online-Prüfung. „Aber wir haben hier jemanden, der sich bemüht hat, die Kurse gemacht hat.“

    Gefälschtes Sprachzertifikat ist kein Einzelfall

    Das aber nur, weil er erwischt wurde, wendet Eisenbarth ein. Am Landratsamt sei man inzwischen hellhörig, wenn es um Sprachzertifikate dieser Sprachschule gehe, sagt die Amtsrichterin auf Nachfrage unserer Redaktion. Betrüger nutzen offenbar das Konterfei der Sprachschule, um im Internet Geschäfte mit den Zertifikaten zu machen. Ein Imageschaden für die Schule. „Komischerweise ist es immer die gleiche Sprachschule und immer die gleiche Prüfungsnummer“, sagt Eisenbarth mit sarkastischem Unterton. So wurde man wohl auch beim Dokument des 34-Jährigen stutzig.

    „Ich bin nicht bereit, das Verfahren einzustellen“, resümiert die Richterin. Aber über die Höhe der Strafe könne man sprechen. Letztlich verurteilt Eisenbarth den 34-Jährigen zu einer Zahlung von insgesamt 1750 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe in Höhe von 2450 Euro gefordert. Die Verteidigung naturgemäß weniger. „Sie waren sehr leichtgläubig, aber sie haben gute Sprachkenntnisse und haben Lust, sich zu integrieren“, so der Eindruck der Richterin. Daher sei sie im „unteren Rahmen“ des Strafmaßes geblieben. Den Dolmetscher muss der Angeklagte übrigens nicht bezahlen, informiert Eisenbarth auf Nachfrage der Redaktion. Bei ausländischen Angeklagten frage man vorher, ob diese einen Dolmetscher benötigen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör sei im Grundgesetz verankert. Grenzen, ab welchem Sprachniveau kein Sprachmittler mehr hinzugezogen werde, gebe es nicht. „Im Zweifel gibt‘s einen Dolmetscher.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden