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Dillingen/Wertingen: Insolvenzgericht genehmigt Schutzschirmverfahren für Kliniken Dillingen-Wertingen

Dillingen/Wertingen

Insolvenzgericht genehmigt Schutzschirmverfahren für Kliniken Dillingen-Wertingen

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    Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen haben vom Amtsgericht grünes Licht für ihre Insolvenz im Schutzschirmverfahren bekommen.
    Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen haben vom Amtsgericht grünes Licht für ihre Insolvenz im Schutzschirmverfahren bekommen. Foto: Laura Gastl (Achivbild)


    Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH hat ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführung, stellte einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Nördlingen. Das hat laut einer Pressemitteilung der Kliniken dem Antrag entsprochen und am 19. März die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Ziel sei, so heißt es in der Mitteilung, „eine Sanierung der gemeinnützigen Gesellschaft, um die wirtschaftliche Situation der Klinik zu stabilisieren und eine nachhaltige medizinische Versorgung in der Region sicherzustellen“.

    Die Eigenverwaltung unter dem Schutzschirm ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen. Die Geschäftsführung bleibt dabei im Amt, führt die Gesellschaft selbst durch das Verfahren und wird von externer Seite unterstützt. Sanierungsexperte Maximilian Pluta von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH wird zum Sanierungsgeschäftsführer bestellt, um den Restrukturierungsprozess gemeinsam mit Geschäftsführerin Sonja Greschner umzusetzen. Das Amtsgericht Nördlingen bestellte Martin Hörmann von Anchor Rechtsanwälte zum vorläufigen Sachwalter. Seine Aufgabe ist es, das Verfahren im Interesse der Gläubiger zu begleiten.

    Der Dillinger Kreistag hatte am 14. März die Notwendigkeit eines Insolvenzverfahrens zur Kenntnis genommen und einem neuen Medizinkonzept zugestimmt. Das soll „eine nachhaltige Lösung für die Klinik an den zwei Standorten in Dillingen und Wertingen“ bringen. Das Verfahren soll die Kliniken sanieren und den Bürgern eine gute medizinische Versorgung bieten – auch zusammen mit dem geplanten Versorgungsverbund Nordschwaben.

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    1 Kommentar
    Waltraud Wehner

    Was bedeutet das jetzt für Patienten, die in nächster Zeit einen orthopädischen OP-Termin durch einen Belegarzt haben? Können die sich darauf verlassen, dass der Termin eingehalten wird, denn im Anschluss an die OP geht es in direkt in die Anschussheilbehandlung und hierfür müssen rechtzeitig Termin in der Rehaeinrichtung reserviert werden.

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