21-Jähriger hält Fahrraddieb in Gundelfingen auf - und wird angezeigt
Ein junger Mann aus Wittislingen beobachtet einen Fahrraddieb und hält ihn auf. Wieso er daraufhin angezeigt wurde.
Ein 21-jähriger Mann aus Wittislingen und ein 16-jähriger Gundelfinger befanden sich am Samstagabend gegen 23.30 Uhr an einem Fahrradabstellplatz in der Gundelfinger Bahnhofstraße. Beide waren zuvor mit demselben Zug unterwegs und stiegen in Gundelfingen aus. Der 21-Jährige bemerkte, dass der 16-Jährige ein Fahrrad entwenden wollte. Als er ihn darauf ansprach, verhielt sich dieser derart uneinsichtig, dass er vom 21-Jährigen zu Boden gebracht und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten wurde.
Beide Männer müssen mit Konsequenzen rechnen
Der 16-Jährige erlitt durch den Sturz eine leichte Beule am Kopf. Er beleidigte den 21-Jährigen zudem während des Vorfalls. Gegen den Gundelfinger wurde laut Polizeibericht ein Strafverfahren wegen versuchten Diebstahls und Beleidigung eingeleitet. Der Mann aus Wittislingen wurde wegen des Verdachts eines Vergehens der Körperverletzung angezeigt. (AZ)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
nun kann er sich ja auf eine Bestrafung wegen seiner Hilfsbereitschaft freuen !! es wird sich bestimmt ein deutscher Richter finden der den Dieb freispricht und den Helfer verknackt !!!
16-jährigen und auch sonstig-jährigen Fahrraddieben sollte man immer -vor der eigentlichen Strafe- mindestens den Hintern versohlen. Das ist völlig okay- der Gindelfinger hat sich bei der Vereitelung eines Verbrechens absolut korrekt verhalten!
Wenn der Dieb den 21jährigen angezeigt hat, ist das doch völlig unerheblich.
Ungute Sache, die der Zivilcourage abträglich ist. Nach § 127 Abs. 1 Satz StPO existiert ein sog. Jedermann-Festnahmerecht.
"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."
Das Festnahmerecht das Recht einen Tatverdächtigen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten. Da der Tatverdächtige sich meist zu wehren versucht, sind auch leichte Körperverletzungen und Sachbeschädigungen von dem Recht gedeckt.
https://strafverteidigung-hamburg.com/2097/jedermann-festnahmerecht-127-stpo/
Wenn man nun in einem solchen Fall selbst als Straftäter angesehen wird und erst mal eine Strafanzeige am Hals hat - selbst wenn das Verfahren dann eingestellt wird, wird sich künftig jeder hüten, etwas in der Art zu unternehmen.
Einem flüchtigen Bankräuber ein Bein stellen? Um Himmels willen - der bricht sich was beim Sturz und man kann noch für dessen Heilbehandlung aufkommen oder für etwaige Folgekosten.
Das Jedermann-Festnahmerecht wird ein zahnloser Tiger, wenn der Helfer plötzlich zum Straftäter gemacht werden soll.
.
„ - und wird angezeigt“
„Wieso er daraufhin angezeigt wurde.“., heißt es im Titel und Untertitel
Keine Halbheiten bitte !
Von wem wurde der 21-Jährige, der den mutmaßlichen Dieb festhielt,
angezeigt ?
Vom mutmaßlichen Dieb, einem Dritten, oder wurde (gar)
von der Polizei ein Verfahren in Gang gebracht ?
.
"Keine Halbheiten bitte!" Der Text ist dafür da, ausführlich zu werden. Soll das für Sie alles im Titel stehen oder wie muss man Ihre Kritik verstehen?
Persönlich finde ich es auch vollkommen unerheblich, wer hier wen angezeigt hat. Was ändert ist denn an der Anzeige selbst? Er hat einen anderen Menschen verletzt, ob der nun ein Dieb war oder nicht. Da ist es vollkommen üblich, dass ermittelt wird - insbesondere wenn keine Notwehr gegeben war.
.
Weshalb die Frage, wer wen angezeigt hat ?
Dann erklären Sie mir doch (hoffentlich fachkundig),
wie die Rechtslage hinsichtlich Körperverletzung wie
in diesem Fall ist, wenn ein Dritter einen Dieb ange-
sichts der Tat festhält und verletzt …….
.