Die Stadt Gundelfingen hat jetzt auf das angestrebte Bürgerbegehren zur Finanzierung der sanierungsbedürftigen Kläranlage reagiert. Der Finanzierungsbeschluss des Gundelfinger Stadtrats sieht eine Mischfinanzierung der Sanierungskosten mit einem Verbesserungs-Beitragsanteil von 80 Prozent und einem Gebührenanteil von 20 Prozent vor. In einer Pressemitteilung will die Stadt nochmals „transparent zu diesem Thema informieren“.
Der Stadtrat Gundelfingen habe sich seine Entscheidung, die Kosten der dringend notwendigen Sanierung der Gundelfinger Kläranlage (laut Berechnung des Planungsbüros 23,15 Millionen Euro) über einen Anteil von 80 Prozent Verbesserungsbeiträge sowie 20 Prozent über höhere Abwassergebühren zu finanzieren, alles andere als leicht gemacht. Das Ziel und die Absicht hinter dieser Entscheidung sei es, den auf die Nutzer der Kläranlage (Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke und Abwasserverursacher/Mieter) umzulegenden Gesamtaufwand so niedrig wie möglich zu halten. Je höher der Beitragsanteil und je geringer der Abwassergebührenanteil bei dieser Mischfinanzierung ist, desto geringer sei der umzulegende Gesamtaufwand: Die über den Gebührenerhebungszeitraum von 30 Jahren anfallenden kalkulatorischen Kosten, insbesondere kalkulatorische Zinsen, seien bei einem kleineren Gebührenanteil geringer sind als bei einem größeren Gebührenanteil.
„Beträgt der über eine erhöhte Abwassergebühr zu finanzierende Anteil wie vom Stadtrat festgelegt 20 Prozent, so ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung sowie der aktuellen Zinssätze ein auf die Bürger umzulegender Gesamtaufwand in Höhe von 24,2 Millionen Euro“, heißt es in der Pressemitteilung. Wenn der Abwassergebührenanteil, wie von den Initiatoren des Bürgerbegehrens gefordert, dagegen auf 60 Prozent steigt, erhöhen sich nach Angaben der Stadt die auf die Bürger umzulegenden Gesamtkosten auf 30,2 Millionen Euro. Dies hätte laut Mitteilung „vermeidbare Mehrkosten in Höhe von 6,0 Millionen Euro zur Folge.“
Stadt Gundelfingen: Verbesserungsbeitrag kann in vier Jahresraten geleistet werden
Nicht zutreffend aus Sicht der Stadt Gundelfingen ist das im Bürgerbegehren vorgetragene Argument, dass die vom Stadtrat beschlossene Finanzierungsaufteilung für „viele Bürger existenzbedrohend“ sei. Zum einen sei der Verbesserungsbeitrag nicht auf einmal zu zahlen, sondern könne nach Beginn der Sanierungsmaßnahmen entsprechend dem Baufortschritt in voraussichtlich vier Jahresraten geleistet werden. Zum anderen werde für durchschnittlich große Eigenheimgrundstücke mit einer Fläche in der Größenordnung von rund 1000 Quadratmeter auf Basis der Kostenberechnung des Planungsbüros insgesamt sicherlich kein fünfstelliger Verbesserungsbeitrag anfallen. „Der Gesamtbeitrag wird sich allenfalls im mittleren vierstelligen Bereich bewegen“, informiert die Stadt Gundelfingen. Genauere Zahlenangaben könnten derzeit noch nicht seriös mitgeteilt werden, da vor der Kalkulation der Beitragssätze erst deren Berechnungsgrundlagen, insbesondere die Summe der zulässigen Geschossflächen, ermittelt werden müssen.

Die Ermittlung der zulässigen Geschossflächen durch das Büro WipflerPlan, welches entsprechende Flächenermittlungen bereits für viele Kommunen durchgeführt hat und in diesem Bereich somit über eine große Erfahrung und Expertise verfüge, werde nicht, wie von den Initiatoren des Bürgerbegehrens behauptet, mehrere Jahre in Anspruch nehmen, sondern lediglich sechs bis neun Monate dauern. Ferner sei die Flächenermittlung aus zwingenden rechtlichen Gründen auch unabhängig davon erforderlich, ob ein Beitragsanteil an den Sanierungskosten der Kläranlage von 80 Prozent oder von 40 Prozent erhoben wird.
Nachdem die Abwassergebühr für Volleinleiter bereits heute 3,83 Euro pro Kubikmeter beträgt, würde diese bei dem vom Bürgerbegehren geforderten Gebührenanteil von 60 Prozent auf eine Größenordnung von etwa 6,00 Euro/m3 ansteigen und für die gesamte Dauer von etwa 30 Jahren bis zum Ende des Abschreibungszeitraumes für die Sanierungsmaßnahmen auf diesem hohen Niveau verbleiben. „Insbesondere Familien mit Kindern sowie Bürgerinnen und Bürger der jüngeren Generation wären die Verlierer bei einer solchen, gebührenlastigen Finanzierungsaufteilung“, heißt es in der Pressemitteilung.
Die „bürgerverträglichere“ Mischkalkulation ist daher aus Sicht der Stadt Gundelfingen „in jedem Fall die Finanzierung mit einem höheren Beitragsanteil“. Dies sei im Fall der grundlegenden Sanierungsbedürftigkeit einer Kläranlage auch absolut üblich und von vielen anderen Kommunen in Vergleichsfällen bereits erfolgreich so gehandhabt worden. (AZ)
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