Schwimmer will sich nicht von See im Donauried vertreiben lassen
Plus Der 61-Jährige sagt, jeder habe das Recht, an Seen Erholung zu suchen. Das Dillinger Landratsamt verdeutlicht die Rechtslage.
Eine unliebsame Erfahrung hat dieser Tage ein 61-Jähriger beim Baden in einem See im Donauried gemacht. Ein wütender Grundstücksverwalter forderte den Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will auf, das Ufer des Gewässers zu verlassen.
„Er hat mir Schläge angedroht und mich gewarnt, dass ich ein blaues Wunder erleben würde, wenn ich mich nochmals sehen lasse“, teilt der begeisterte Schwimmer mit. An unsere Redaktion habe er sich deshalb gewandt, um eines grundsätzlich klarzustellen: „In Bayern hat jeder das Recht, an Seen Erholung zu suchen“, sagt der Mann. Pächter und Eigentümer hätten dort kein Hausrecht.
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Die Diskussion ist geschlossen.
wenn mir nicht vor dem faustrecht und der selbstjustiz der " besitzer " grausen würde, wäre ein test am starnberger see bestimmt eine ordentliche aktion
Was ist jetzt, wenn der Schwimmer anfängt wie ein Stein zu schwimmen - und absäuft?
Haftet hier der Grundstückseigentümer (verweigert) oder das Land Bayern (erlaubt)?
Der Schwimmer ist selbst verantwortlich, für seine Handlung.
Wir haben sowieso viel zu wenig Menschen, die EIGEN-VERANTWORTUNG übernehmen.
Sieht man doch bestens bei unseren Politikern.