
Plus Die Staatsanwaltschaft hat den Fall untersucht und kein fahrlässiges Verhalten entdecken können. Die Kommunikationsstrategie der Behörden ist dabei alles andere als klug.
Viele werden wohl den Kopf schütteln über den Fall Bachmuschel. Denn anders als so mancher tierischer Landbewohner sind die Weichtiere weder besonders sichtbar noch besonders niedlich. Doch sie sind nun mal speziell geschützt, weil sie vom Aussterben bedroht sind. Das Landesamt für Umwelt nennt Faktoren, die der Bachmuschel zusetzen: unter anderem ein zu hoher Nitratgehalt im Wasser, der Fraß durch Bisamratten, aber auch "intensive Grundräumungen". Eine solche Räumung wurde auch in Blindheim durchgeführt. Landratsamt, Obere Naturschutzbehörde und sogar die Staatsanwaltschaft Augsburg sind im Nachhinein damit nun beschäftigt.
Hat die Bachmuschel-Population gelitten?
Im ersten Moment ist es völlig legitim, dass ein vermuteter Schaden angezeigt wird - dafür ist das Umweltschadenhaftungsgesetz schließlich da. Der Natur nutzen Nachforschungen, ob die Aktion schlecht geplant oder gar falsch durchgeführt war, aber erst einmal nichts. Relevant für sie sind aber zwei zentrale Fragen: Gibt es eine Untersuchung, inwieweit die Muschelpopulation geschädigt wurde? Und falls die Population gelitten hat: Was wird getan, damit sich die Tiere wieder vermehren können?
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