Diese neuen Corona-Regeln gelten nun im Landkreis Dillingen
Nach den Beschlüssen der Ministerkonferenz gibt es neue Einschränkungen. Auch im Landkreis Dillingen gibt es Änderungen der Corona-Regeln.
Aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz hat die Bayerische Staatsregierung Änderungen bei der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vorgenommen. Im Landkreis Dillingen gelten deshalb seit Samstag, 4. Dezember, 0 Uhr, folgende zusätzliche Einschränkungen:
Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich ungeimpfte und nicht genesene Personen eines Hausstands mit zusätzlich höchstens zwei ungeimpften und nicht genesenen Personen eines weiteren Hausstands treffen. Hierbei gilt unabhängig vom Ort des Treffens der jeweils größere Hausstand als der „eigene“ Hausstand, dieser kann sich sodann mit bis zu zwei ungeimpften und nicht genesenen Personen eines weiteren Hausstands treffen.
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