
Prozess um Mordversuch: Vier Jahre Haft oder doch Geldstrafe?

Plus Die Staatsanwaltschaft lenkt im Prozess um den versuchten Mord in Dillingen um. Doch die Forderungen von Verteidigung und Anklage liegen noch immer auseinander.

Ihr Mandant habe es im Leben nicht leicht gehabt, sagt die Rechtsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. "Er hatte eigentlich immer Probleme." Er hatte Probleme mit den Augen, war schlecht in der Schule, wog als Erwachsener zeitweise 230 Kilo. Er ist "intellektuell eingeschränkt", sagt die Verteidigerin, die den Mann auf der Anklagebank, mit dem sie verwandt ist, seit Kindheitstagen kennt. Ein Sachverständiger ging von einem IQ zwischen 80 und 90 aus. Er habe sich in den Alkohol geflüchtet. Fünf bis sechs Bier am Tag waren für ihn normal. Ohne die Unterstützung seiner Mutter, sagt sie, würde er sein Leben nicht geregelt bekommen. Dieser Mann soll jetzt, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, mehr als vier Jahre in Haft. Er soll versucht haben, einen anderen mit einem Hammer zu erschlagen.
Am Freitag brachten Anklage und Verteidigung in dem Prozess um versuchten Mord ihre Plädoyers vor. Nach Monaten der Verhandlung ist nur so viel sicher: Der Angeklagte wollte sich im Dezember 2021 nach einer Gartenparty mit zwei Frauen treffen. Doch die beiden sagten ihm ab, trafen sich stattdessen mit einem anderen. Der Angeklagte, der sich wohl mit einer der Frauen eine Beziehung erhoffte, war wütend und mit zwei Promille auch nicht mehr nüchtern. Er verließ die Party, packte einen Hammer ein und fuhr mit dem Taxi nach Dillingen zur Wohnung der Frau. Vor der Tür kam es zwischen ihm und dem anderen Mann zum Streit und schließlich zu einer Rangelei. Die zentrale Frage in der Hauptverhandlung war: Hatte der Angeklagte dabei den Hammer in der Hand? Und wollte er mit diesem den Kopf seines Kontrahenten einschlagen? Die Aussagen der Zeugen gehen auseinander: Die beiden Frauen wollen den Hammer nicht gesehen haben, der Geschädigte schon.
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