Der Bissinger Gemeinderat befasst sich derzeit immer wieder mit der Biogasanlage in Oberliezheim. Zuletzt ging es unter anderem um den Bauantrag für einen Pufferspeicher. In der vorangegangenen Sitzung waren auch viele Bürger anwesend. Ein Gemeinderat hatte den Antrag gestellt, eine Entscheidung über die Biogasanlage zu vertagen. Die Bürger fühlten sich „überrollt“, so das Argument. Warum die Aufregung?
In einer Biogasanlage wird Strom und Wärme erzeugt. Dafür braucht man Material, und das muss angeliefert werden. Das Verkehrsaufkommen ist in Oberliezheim aktuell ohnehin höher als sonst. Denn in Unterliezheim wird an der Straße gebaut. Der Schleichweg ins Kesseltal führt durch den kleinen Ort mit seinen knapp 200 Einwohnern. Doch der Verkehr ist das eine. Manchen Anwohnern riecht es offenbar zu sehr.
Peter Veh, der die Biogasanlage betreibt, kann das nicht verstehen. Es werde zwar Mist in der Anlage verarbeitet, doch der rieche nur, wenn er angeliefert werde. Also just in dem Moment, wenn er durch den Ort transportiert werde. Sonst sei nichts zu merken. Das habe auch der Gemeinderat bei einem Vor-Ort-Termin bestätigt.
Landwirtschaftliche Privilegierung deckt nicht die Mengen an Hackschnitzeln
Die Biogasanlage der Firma ONV liegt hinter dem Ortsausgang, am Hang, etwas mehr als 300 Meter Luftlinie vom Dorf entfernt. Die Anlage gibt es schon seit rund 20 Jahren, das Betätigungsfeld ist immer weiter gewachsen. Oberliezheim wird zu 75 Prozent mit Wärme aus der Biogasanlage versorgt. Andere Wärmenetze der Firma werden mit Hackschnitzelverbrennung betrieben. Zuvor wird das gehäckselte Holz auf dem Grund der Biogasanlage getrocknet. Die Hackschnitzel sind auch der Grund, warum das Landratsamt auf eine Beschwerde aus dem Dorf hin für eine Kontrolle auf der Anlage vorbeigekommen ist. Der Vorwurf: Die Mengen an gelagerten Hackschnitzeln seien nicht mehr von der landwirtschaftlichen Privilegierung der Anlage im Außenbereich gedeckt.
Bürgermeister Stephan Herreiner erläutert, es sei tatsächlich vom Amt moniert worden, dass in einer der Hallen zu viele Hackschnitzel gelagert würden. Wird ein Betrieb zu groß, gilt er unter Umständen als Gewerbe und nicht mehr als landwirtschaftlicher Betrieb. Das hat baurechtliche Folgen. Man habe der also Firma angeraten, so Herreiner, eine Bauleitplanung für ein Sondergebiet Biogasanlage anzustoßen. Ist so ein Sondergebiet ausgewiesen, ist ein baurechtlicher Rahmen geschaffen, der die Genehmigungen einzelner Vorhaben erleichtert. Auch eine „Erweiterung im festgeschriebenen Umfang“ sei möglich, schreibt Christa Marx, Bauamtsleiterin im Landratsamt, auf Nachfrage. Ein Umstand, der manche Anwohner wohl nicht freuen dürfte.
Der Oberliezheimer Gemeinderat Peter Sporer hatte in der Sitzung deshalb beantragt, die Entscheidung über den Eintritt in ein solches Planungsverfahren zu verschieben. Laut Herreiner gab es im Rat eine „rege Diskussion“ über diesen Antrag. Letztlich wurde er abgelehnt. Ein Bauleitverfahren dauere ein Jahr, erklärt der Bürgermeister. Auch deshalb hätte eine beantragte Vertagung um vier Wochen nichts gebracht. Die Gemeinde könne jederzeit aus dem Verfahren aussteigen.
Gemeinde entscheidet über Ausstieg aus dem Verfahren
Die Planungen sind nicht nur zeitlich langwierig, sondern auch teuer. Bezahlen muss sie die Biogas-Firma. Steige die Gemeinde aus dem Verfahren aus, schreibt Marx, bleibe alles beim „aktuellen Rechtsstand“. Für die bestehenden Gebäude greife der Bestandschutz. Und was bedeutet das für die Hackschnitzel-Lagerung, an der sich Anwohner stören?
Anlagenbetreiber Peter Veh sagt, dann müsse er die Hackschnitzel auf seinem Hof im Ort lagern und zum Trocknen zur Anlage fahren. Damit wäre wohl noch mehr Lieferverkehr in dem kleinen Dorf. Auch das dürfte manche Dorfbewohner nicht freuen.
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