Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Sexueller Missbrauch: Amtsgericht Dillingen spricht Pflegemutter schuldig

Dillingen

Pflegemutter missbraucht 16-Jährigen: „Es ist nicht deine Schuld“

  • |
  • |
  • |
  • |
    Zwischen der 42-Jährigen und ihrem Schutzbefohlenen haben sich Gefühle entwickelt, die mehrmals zum Geschlechtsverkehr führten.
    Zwischen der 42-Jährigen und ihrem Schutzbefohlenen haben sich Gefühle entwickelt, die mehrmals zum Geschlechtsverkehr führten. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Zunächst war es ein fürsorgliches Verhältnis wie zwischen Mutter und Pflegesohn. 24 Jahre Altersunterschied trennen die beiden. Viermal haben die 42-Jährige und ihr damals 16-jähriger Pflegesohn dann aber offenbar miteinander geschlafen. Angeklagt vor dem Dillinger Amtsgericht war aber nur ein Fall. Die Pflegemutter musste sich wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen verantworten.

    Im Oktober 2023 kamen der heute 17-Jährige und ein anderer Jugendlicher in die Obhut der Pflegefamilie. Im Juni 2024 dann übernahmen die Angeklagte und ihr damaliger Ehemann die Vormundschaft für die beiden. Daneben hatte das Paar noch zwei eigene Kinder im Grundschulalter. Doch schon bald kam es zur Trennung, der heutige Expartner der Angeklagten zog aus. So schildert sie es vor Gericht. Nun war die Frau, die im pädagogischen Bereich tätig ist, allein zuständig für vier Kinder. Und war damit überfordert, wie in der Verhandlung deutlich wird. Auch in der Arbeit war die 42-Jährige überlastet. „Ich habe mir viel aufgeladen“, sagt sie. Doch die psychischen Probleme bestanden schon vorher – mit 20 litt sie an ihrer ersten Depression.

    Die Pflegemutter und der damals 16-Jährige haben Gefühle füreinander

    In einem Familienurlaub dann sei der Angeklagten klar geworden, dass sie und ihr 16-jähriger Pflegesohn Gefühle füreinander hätten. Immer wieder wies sie ihn ab, sagte ihm, dass das nicht gehe. Zur Situation, um die es in der Verhandlung geht, kam es einige Zeit später. Mitten in der Nacht habe sich der Jugendliche an ihr Bett gesetzt. „Ich konnte erahnen, was er will“, sagt die Angeklagte, habe ihm wieder gesagt, dass ein sexuelles Verhältnis zwischen den beiden strafbar sei. Letztlich kam es doch zum Geschlechtsverkehr. Da erwischte der zweite Pflegesohn die beiden und filmte sie. Der Angeklagten zufolge schlug der 16-Jährige ihm das Handy aus der Hand. Nach einem hitzigen Hin und Her verschwand der zweite Sohn ohne sein Smartphone.

    Die Ausführungen der 42-Jährigen und des Geschädigten decken sich vor Gericht. Später dann stand die Polizei vor der Tür – der zweite Pflegesohn hat die Beamten wohl informiert. Die Angeklagte befindet sich derzeit in Behandlung im Bezirkskrankenhaus in Günzburg. Ihr Ex-Mann und die Großeltern kümmern sich um die leiblichen Kinder. Der Geschädigte, inzwischen 17 Jahre alt, lebt nun in einer Wohngruppe.

    Pflegemutter: „Mir ist bewusst geworden, dass ich in der Verantwortung gewesen wäre“

    Vor Gericht gibt sich die Pflegemutter geständig. „Das ist eigentlich nicht meine Art“, sagt sie. Sie sei hilflos gewesen, verliebt. „Sonst hätt ich mich nicht drauf eingelassen.“ Sie sei keine Person, die andere „sexuell ausnutzt“. Im Nachgang sei sie in eine schwere Depression mit Angststörungen gerutscht. „Mir ist bewusst geworden, dass ich in der Verantwortung gewesen wäre.“ Doch sie habe diese nicht übernommen und keine Grenzen gesetzt, als sie das sexuelle Verhältnis mit ihrem Schutzbefohlenen zuließ.

    Dieser bestätigt in seiner Zeugenaussage die beidseitige Anziehung. Dennoch habe er große Schuldgefühle. Richterin Andrea Eisenbarth betont: „Das ist wirklich nicht deine Schuld!“ Ein solches sexuelles Interesse in seinem Alter sei völlig normal und auch, „dass einen da die Gefühle überwältigen“. Die Angeklagte entschuldigt sich beim 17-Jährigen.

    Sexueller Missbrauch: Angeklagte muss 2000 Euro Geldstrafe zahlen

    Die Verteidigerin des Jugendlichen sagt, keinen Antrag zum Strafmaß stellen zu wollen, da jede Strafe die Schuldgefühle ihres Mandanten verstärken würde. Doch sie sei der Meinung, dass die Angeklagte nicht mehr im pädagogischen Bereich arbeiten sollte. Richterin Eisenbarth geht mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft mit und verhängt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Zwei Jahre lang darf die 42-Jährige sich nun nichts mehr zuschulden kommen lassen. Zudem werden 2000 Euro Geldstrafe fällig.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren