Eine (zu?) große Herausforderung
Neue EU-Verordnung stellt auch die Landkreis-Sportvereine vor enorme Probleme. Die Reaktionen schwanken zwischen Ahnungslosigkeit und blankem Entsetzen
Krümmungsgrade von Gurken und Bananen – was aus Brüssel kommt, wird in Deutschland in der Regel mit Argwohn verfolgt. Die ab dem 25. Mai in Kraft tretende Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) für Unternehmen, öffentliche Stellen und Verbände bringt eine neue Dimension von Vorschriften ins Vereinsleben. Der Vorsitzende des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) mit rund 12000 Mitgliedsvereinen, Günther Lommer, versucht angesichts der Vorschriftenflut hinsichtlich des Umgangs mit Daten zu beruhigen: „Angst vor der DSGVO ist nicht angebracht.“ Eine Umfrage unter den betroffenen Organisationen in der Region zeigte aber: Wut und Entsetzen sind groß, manche fürchten um ihre Existenz.
Der BLSV habe dem Datenschutz schon bisher große Aufmerksamkeit gewidmet. Onlineseminare und Schulungen des BLSV waren rasch ausgebucht. Die inhaltlichen Anforderungen zum Datenschutz nach der DSGVO ähneln vielfach dem noch geltenden Recht auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Sie werden durch neue Ansprüche erweitert und strenger umgesetzt. Für seine Mitgliedsvereine hat der BLSV ein Schulungs- und Infopaket geschnürt. Unterstützend steht auch der Datenschutzbeauftragte des BLSV, Rolf Lauser (rolf@lauseer-nhk.de), als Experte zur Verfügung. Wenn mindestens zehn Personen regelmäßig im Verein personenbezogene Daten verarbeiten bzw. darauf Zugriff haben, wird ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Diese Aufgabe können Mitglieder mit entsprechender beruflicher Qualifikation übernehmen. Nicht aber Mitarbeiter in Leitungsfunktionen, etwa im Vorstand. Niemand muss persönlich haften, sofern er Daten nicht verkauft.
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