Enttäuschung auch bei den Sportlern im Kreis Dillingen
BLSV: Die Bayerische Regierung besteht weiter auf strengeren Corona-Beschränkungen, als sie in der seit Montag geltenden Bundesnotbremse festgelegt wurden. Jörg Ammon: „Sport im Freien ist ohne größeres Infektionsrisiko möglich“.
Vor Kurzem war die Erleichterung darüber, dass im Bundesgesetzgebungsverfahren Verbesserungen für den Sport erzielt werden konnten, noch groß. Das in der Nacht in Kraft getretene „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht nämlich vor, dass auch bei 7-Tage-Inzidenzwerten über 100 Kinder unter 14 Jahre in Fünfergruppen im Freien kontaktlos Sport machen können. Auch die Sportausübung alleine während der Ausgangssperre bis 0 Uhr ist danach erlaubt. Nicht jedoch in Bayern – denn die Bayerische Staatsregierung hält an den eigenen, strengeren Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest. In einer Präsidiumssitzung des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) gab es hierzu einvernehmliches Unverständnis.
„Das Festhalten an den strengeren Regelungen für den Sport in Bayern ist für uns nicht nachzuvollziehen“, sagt der BLSV-Präsident Jörg Ammon. Zunächst zeigte er sich noch „über die maßvollen Verbesserungen beim Bundesgesetz erleichtert“ und der festen Überzeugung, dass diese auch für den bayerischen Sport gelten würden. „Schließlich soll das Bundesgesetz die Einheitlichkeit der Regelungen gewährleisten, die gerade Bayern immer wieder gefordert hat“, sagt der „oberste Sportler“ des Freistaats.
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