Am Breitwiesengraben zwischen Schwennenbach und Lutzingen gibt es dank eines Bibers schon seit mehreren Jahren ein artenreiches Biotop. Worüber sich Naturschützer freuen, ist anderen offenbar so gar nicht recht: die Kreisgruppe des Bund Naturschutz meldete vergangene Woche, dass Unbekannte die vorhandenen Biberdämme entfernt hätten, wodurch das „lebenswichtige Wasser abgeflossen“ sei. Dadurch sei der Feuchtlebensraum massiv beschädigt worden.
„Biberdämme dürfen ohne behördliche Genehmigung grundsätzlich nicht abgesenkt oder entfernt werden und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Untere Naturschutzbehörde diesen Naturfrevel genehmigt hat“, erklärt der Bund-Naturschutz Kreisvorsitzende Dieter Leippert. Schon seit Jahren lebt an der Mündung des Breitwiesengrabens im oberen Riedgraben eine Biberfamilie. Mit mehreren Dämmen haben die Tiere einen größeren Teich – das Biotop – geschaffen. Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um eine Ausgleichsfläche für die Beeinträchtigungen der Natur durch den Bau der Ortsumfahrung Lutzingen. „Oft kümmern sich die staatlichen Institutionen nicht um die Entwicklung einer Ausgleichsfläche. Hier hat aber zum Glück der Biber die Arbeit übernommen und etwas Schönes und für den Artenschutz Wertvolles geschaffen“, so Kreisvorsitzender Leippert.
Die Zerstörung eines Biber-Hauptdammes ist eine Straftat
Für den Bund Naturschutz sei es ärgerlich, dass immer wieder derartige Lebensräume zerstört werden. Leippert informiert, im aktuellen Fall müsse man davon ausgehen, dass hunderte Kaulquappen und Fischlarven verendet sind. Für den Verursacher könne der Abbau weitreichende Folgen haben, sagt Leippert. Denn er habe etwa 200 Meter stromabwärts am Oberen Riedgraben auch den Hauptdamm zur Sicherung der Biberburg zerstört. Dadurch sei der Eingang zur Biberburg, wo sich der Nachwuchs aufhält, nicht mehr geschützt. Deshalb bewertet der Gesetzgeber die Zerstörung des Hauptdammes grundsätzlich als Straftat, erklärt der Bund Naturschutz. Der Vorfall zwischen Schwennenbach und Lutzingen wurde der unteren Naturschutzbehörde gemeldet.
Laut Landratsamt sind keine langfristigen Schäden am Biotop zu erwarten
Das Landratsamt bewertet den Eingriff der Unbekannten als „relativ klein“. Es sei nur wenig Material vom Damm entfernt worden, was jedoch zu einem großen Wasserausfluss und fast vollständiger Trockenlegung des Biotops geführt habe, informiert die Behörde auf Nachfrage unserer Redaktion. Diese Entwicklung sei durch die geringen Niederschlagsmengen und einige Hitzetage im betreffenden Zeitraum noch verstärkt worden, so das Landratsamt. Zudem erfolgte an einigen weiteren Biberdämmen entlang des Oberen Riedgrabens östlich des Biotops grabenabwärts am 19. Mai eine genehmigte Maßnahme durch die Gemeinde Lutzingen. Am Weg entlang des Grabens waren größere Biberlöcher vorhanden, die die Stabilität des Weges gefährdeten, informiert das Dillinger Landratsamt. Deshalb wurden diese Löcher aufgefüllt. Hierzu musste der Wasserspiegel abgesenkt werden, indem teilweise Material aus dem Biberdamm entfernt wurde. Das Absenken in diesem Bereich habe allerdings keine Auswirkungen auf das Biotop, so die Information vom Landratsamt.

Tätig werden musste der Mensch in Sachen Biberdamm dann allerdings nicht. Leippert schreibt: „Der Biber hat das Biotop kostenfrei innerhalb weniger Tage wiederhergestellt.“ Hierfür habe er weder Schaufel noch Bagger benötigt und die Arbeitsstunden habe er „ehrenamtlich geleistet“, schreibt der Vorsitzende der Kreisgruppe mit einem Augenzwinkern. „Die Kaulquappen und Fischlarven, die durch die Beschädigung getötet wurden, werden hierdurch jedoch nicht mehr lebendig“, sagt Leippert. Aus Sicht des Umweltschützers bleiben die Vergehen gegen das Naturschutzgesetz deshalb auch bestehen und würden laut der Unteren Naturschutzbehörde auch weiterhin verfolgt. Auch die Straftat „Beschädigung oder Zerstörung einer Ruhe- und Fortpflanzungsstätte“ bleibe bestehen. Laut dem Landratsamt Dillingen seien die im Biotop ansässigen Tierarten weiterhin vorhanden und langfristige Schäden nicht zu erwarten. (lire mit AZ)
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