"Doofe" Säuglings-Mutter: Dillinger Lebenshilfe empört sich über Richterin
Plus Im Prozess um den ausgesetzten Säugling von Unterglauheim verwendet die Richterin gegenüber der geistig behinderten Mutter die Bezeichnung "doof". Das empört die Dillinger Lebenshilfe.
Sechs Jahre und drei Monate. So lautete am Dienstag das (noch nicht rechtskräftige) Urteil im Prozess um den ausgesetzten Säugling von Unterglauheim (lesen Sie hier mehr dazu). Angeklagt war die 32-jährige Mutter, sie musste sich vor dem Schwurgericht des Augsburger Landgerichts wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Nun empört sich die Dillinger Lebenshilfe, die die Frau betreute, über die Ausdrucksweise der Vorsitzenden Richterin.
Ausgesetzter Säugling von Unterglauheim: Dillinger Lebenshilfe kritisiert Richterin
Das Besondere an dem Prozess: Die Frau ist geistig behindert. Eine zentrale Frage für die Urteilsfindung war, inwieweit sie für ihre Tat verantwortlich gemacht werden kann. Zwar ist die 32-Jährige emotional zurückgeblieben und offenbar auf dem geistigen Stand eines Kindes. Dennoch äußerten sich die Beteiligten vor Gericht kritisch über das Verhalten der Angeklagten. Ein psychiatrischer Gutachter sagte, die Frau „instrumentalisiert“ ihre Behinderung. Und auch die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser wandte sich in ihrer Urteilsbegründung mit scharfen Worten in Richtung der Mutter: „Wir glauben nicht, dass Sie so doof sind, wie Sie sich darstellen.“
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