Betrugsprozess: Rentner soll für dreieinhalb Jahre in Haft
Plus Das Landgericht Augsburg bestätigt im Verfahren um illegale Immobiliengeschäfte ein Urteil aus Nördlingen. Dabei hätte der Richter gerne härter durchgegriffen.
Es bleibt wohl dabei: Ein mittlerweile 68-jähriger Rentner und ehemaliger Immobilienvermittler aus dem Donau-Ries-Kreis muss wegen Betrugs bei Immobiliengeschäften für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. So hatte es bereits 2019 das Amtsgericht Nördlingen entschieden - ein Urteil, gegen das der Mann in Berufung gegangen war. Die nächste Instanz jedoch, das Augsburger Landgericht, verwarf jetzt den Einspruch gegen das Nördlinger Urteil als unbegründet. Und vorsitzender Richter Michael Nißl nahm dabei kein Blatt vor den Mund.
Er machte dem Rentner gegenüber mehr als deutlich, was er von seinem Tun halte: Der Richter bedauerte, dass die Berufungsinstanz nicht berechtigt sei, eine höhere Strafe zu verhängen als jene im Vorurteil - oder gar wie früher die Möglichkeit zu einer Sicherungsverwahrung habe. Denn dann hätten er und seine Schöffen dazu gegriffen. Um die Allgemeinheit längerfristig, bestenfalls für immer, von Betrügern wie dem 68-Jährigen zu schützen.
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