Ensemble-Schutz: Darf in der Donauwörther Reichsstraße umgebaut werden?
Plus Die jüngsten Aussagen des Landesdenkmalrates klangen streng hinsichtlich künftiger Sanierungen. Was gilt nun für die Häuser in der Altstadt Donauwörths?
Es gibt ein neues Wort, das vor einem Jahr noch kaum jemandem eingefallen wäre in Gesprächen über die Donauwörther Reichsstraße. Inzwischen aber ist es längst nicht mehr nur Architekturkennern vorbehalten: Ensemble. Und, was noch bedeutender sein dürfte für die künftige Ausrichtung der Hauptgeschäftsmeile: Ensembleschutz. Seit dem Ringen um die Zukunft des Tanzhauses inmitten der Reichsstraße haben die Begriffe an Bedeutung gewonnen. Hintergrund dafür sind die zuletzt recht streng klingenden Äußerungen des Landesdenkmalrates unter Vorsitz des ehemaligen Staatsministers Thomas Goppel. Er betonte die Wichtigkeit des Ensembleschutzes in der Reichsstraße. Was an Bauten und Umbauten ist jetzt dort überhaupt noch möglich?
Goppel machte jüngst keinen Hehl aus seinem Unmut gegenüber dem, was in Donauwörth hätte geschehen können. Der Abriss des Tanzhauses ist allerdings nicht mehr Teil der Agenda um die Gestaltung der Reichsstraße. Die Donauwörther haben sich bekanntlich am 26. September letzten Jahres via Bürgerentscheid dagegen entschieden. Doch der Vorsitzende des Landesdenkmalrates mahnte an, dass Stadt und Hausbesitzer in Zukunft vorsichtiger agieren müssen in puncto Denkmalschutz. Besonders kritisierte Goppel in diesem Zusammenhang den Abriss des Wagenknechthauses am unteren Ende der Reichsstraße, der trotz anderslautendem Rat des Denkmalschutzes durchgeführt wurde. Goppel erklärte des Weiteren, dass der Denkmalschutz auch bei wesentlichen Veränderungen an Gebäuden im Inneren zurate gezogen werden müsse. Das sorgte mitunter für Unsicherheit auch bei privaten Hausbesitzern - auch weil die Aussage Raum für Interpretationen bietet.
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