Das Ankerzentrum in Donauwörth gibt es zugegebenermaßen noch nicht sehr lange. Die Umwidmung der Asyl-Erstaufnahme erfolgte zum 1. August. Ob die Einrichtung nun so oder so heißt: Das Bedenkliche ist, dass von dort sogar juristisch mögliche Abschiebungen kaum durchgeführt werden können.
Das sind jene Fälle, bei denen die rechtlichen Haupthürden genommen scheinen – die Papiere sind da, die Aufnahmebreitschaft des nach Dublin zuständigen Landes ist gesichert und der Flug gebucht. Nur der Ausreisepflichtige ist eben nicht anzutreffen. Die Polizei hat daran keine Schuld. Der Fehler liegt wohl ziemlich generell im bundesdeutschen Abschiebe- und Unterkunftssystem.
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