Ausflüge nicht ohne „triftigen Grund“
Plus Ein Mofafahrer hat sich jüngst in Bayerdilling eine Anzeige gegen das Infektionsschutzgesetz eingehandelt. Doch was wird geahndet und was nicht? Selbst für die Polizei ist einiges derzeit schwammig formuliert.
Der Mofafahrer in Bayerdilling hat zuletzt einiges falsch gemacht – mit Ärger hatte er rechnen können, falls ihn die Polizei so erwischte: Ohne Helm war er unterwegs und auch ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Dass ihn das etwas kosten würde, liegt auf der Hand. Dass er sich aber zusätzlich eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz einhandeln würde, darüber dürfte er erstaunt gewesen sein.
Polizeihauptkommissar Paul Förg von der Inspektion in Rain erläutert hierzu gegenüber unserer Zeitung, dass der Mofafahrer letzten Endes „keine Begründung“ für seine Fahrt hatte. In Zeiten der Corona-Pandemie verlangt der Gesetzgeber diese allerdings. Fahrten im Auto oder auf Motorrädern ohne Ziel werden demnach geahndet.
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