Bayerisches Finanzministerium bewilligt Hilfsgelder
An die Auszahlung sind allerdings sehr konkrete Voraussetzungen geknüpft. Nicht alle werden davon profitieren.
Nach dem Unwetter an Mariä Himmelfahrt können Ottinger auf finanzielle Unterstützung durch das bayerische Finanzministerium hoffen. Die wird allerdings nur an Bürger ausgezahlt, die nachweisen können, dass sie in ihrer Existenz bedroht sind. Dies bedeutet, dass es den Betroffenen nicht möglich ist, die Schäden durch Einsatz eigener Mittel, durch Eigenleistungen, durch sonstige Hilfen oder durch Aufnahme eines Darlehens selbst zu beheben. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist deshalb die vollständige Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Geschädigten unvermeidlich, informiert das Landratsamt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält die Antragsunterlagen beim Landratsamt Donau-Ries, Fachbereich Wasserrecht oder im Internet unter www.donau-ries.de/finanzhilfeotting. Ansprechpartner bei der Behörde sind Herr Pfahler unter Telefon 0906/74262 und Frau Köget unter Telefon 0906/74644.
Da eine finanzielle Unterstützung aus direkten Mitteln des Landkreises nicht möglich ist, weist Landrat Stefan Rößle nochmals auf den laufenden Spendenaufruf zur Bürger-Solidarhilfe hin. Der Aufruf wird von vielen Politikern, Bürgermeistern und Vertretern der Kirche mitgetragen.
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