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22.12.2014

Blockhaus unter Denkmalschutz?

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte das sogenannte Blockhaus am Biberhof bei Fünfstetten in die Liste der Baudenkmäler aufnehmen. Dagegen hat sich der Gemeinderat Fünfstetten ausgesprochen.
Foto: Widemann

Warum der Gemeinderat mit einer Idee des Bayerischen Landesamts für Denkmalschutz nicht einverstanden ist.

Das Landesamt für Denkmalpflege möchte das sogenannte Blockhaus beim Biberhof nahe Fünfstetten in die Liste der Baudenkmäler aufnehmen. Das Haus wurde vor gut 100 Jahren im Zuge des Baus der Bahnstrecke Donauwörth–Treuchtlingen errichtet und beherbergte einst eine Wohnung für den Bediensteten, der diesen Gleisabschnitt überwachte.

Einem Mitarbeiter der Behörde aus München fiel jetzt nach Auskunft des Fünfstettener Bürgermeisters Werner Siebert das Gebäude auf. Das Amt sehe sowohl aufgrund des geschichtlichen Hintergrunds als auch wegen der baulichen Gestaltung das Haus als denkmalwürdig und damit schützenswert an. Der Gemeinderat teilt diese Ansicht nicht. Er widersprach der Begründung. Es sei schwer vermittelbar, dass ein Mitarbeiter der Behörde übers Land fahre und sich Gebäude ausschaue, die dann unter Denkmalschutz gestellt werden sollen.

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