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Prozess
27.03.2020

Bluttat von Donauwörth: Auch das Opfer akzeptiert das Urteil

Eine Statue der Justitia.
Foto: Arne Dedert (dpa)

Plus Der Richterspruch gegen den Donauwörther Messerstecher ist jetzt rechtskräftig. Was nun mit dem Verurteilten passiert.

Der Richterspruch gegen den Messerangreifer von Donauwörth ist rechtskräftig. Dies teilt sein Verteidiger, Rechtsanwalt Bernd Scharinger, jetzt auf Anfrage mit. Es wird also keine Neuauflage des Verfahrens gegen den 35-jährigen Mann aus Guinea geben, der im März 2019 in der Donauwörther Bahnhofstraße einen 49-jährigen Ingenieur getötet und dessen Ehefrau schwer verletzt hatte.

Das Augsburger Landgericht hatte den Mann vor Wochenfrist auf Anraten des Gutachters für schuldunfähig erklärt und anstatt ins Gefängnis auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.

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