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  3. Bluttat von Donauwörth: Gericht fällt Urteil: Mann hat „die Tat im Wahn verübt“

Bluttat von Donauwörth
11.03.2020

Gericht fällt Urteil: Mann hat „die Tat im Wahn verübt“

Das Augsburger Landgericht fällte das Urteil im Prozess um die Bluttat von Donauwörth.
Foto: Jakob Stadler

Plus Ein 35-Jähriger stand vor Gericht, weil er im vergangenen Jahr einen Familienvater in Donauwörth getötet und dessen Frau schwer verletzt haben soll. Nach vier Verhandlungstagen fiel nun das Urteil.

Im Prozess um die Bluttat von Donauwörth vom März vergangenen Jahres fiel nun das Urteil. Das Augsburger Landgericht sah es als Fakt, dass der 35-jährige Beschuldigte seine Tat im Wahn verübt habe und nicht schuldfähig sei. Frei kommt der Mann deshalb aber nicht.

Weil er aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, muss der 35-jährige Beschuldigte, der im März 2019 in der Donauwörther Bahnhofstraße einen 49-jährigen Nachbarn getötet und dessen Ehefrau schwer verletzt hatte, auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Anstalt. Dieses Urteil verkündete das Gericht nach vier Verhandlungstagen.

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