
Nach Bauplatz-Ärger: Muss Buchdorfs Bürgermeister zahlen?


Das Disziplinarverfahren gegen Georg Vellinger (CSU) ist beendet. Trotzdem ist das Thema in Buchdorf nicht vom Tisch. Jetzt geht es um die Kosten für die zusätzliche Vermessung.
Nachdem die Landesanwaltschaft im Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Georg Vellinger (CSU) eine vorsätzliche Dienstpflichtverletzung festgestellt hat, ist das Thema noch lange nicht vom Tisch. Es sorgt weiter für Gesprächsstoff in Buchdorf.
Wie berichtet hatte Vellinger im Neubaugebiet „Schletzenbach“ Grundstücke verkleinern lassen, damit das für seine Tochter vorgesehene Grundstück größer wird. Für sein Verhalten hat sich Bürgermeister Vellinger im Buchdorfer Mitteilungsblatt von Mitte April bei den Bürgern entschuldigt. „Ich bedauere den gesamten Vorfall außerordentlich und entschuldige mich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die an einer korrekten Amtsführung zweifelten“, schreibt er. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er mit der mehrfachen Vermessung und Größenänderung eines Grundstückes im Baugebiet „Schletzenbach“ gegen das Gesetz verstoßen würde.
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