Vellinger: Verbotene Wahl-Werbung?
In Buchdorf werfen die Vertreter des Bürgerbegehrens dem Rathauschef vor, gegen die Vorschriften verstoßen zu haben.
Kaum ist der Bürgerentscheid in Buchdorf zum Thema Bürgermeister terminiert, gibt es auch schon wieder Ärger. Die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens für einen hauptamtlichen Rathauschef werfen dem amtierenden Gemeindeoberhaupt Georg Vellinger (CSU) vor, verbotenerweise Werbung in eigener Sache betrieben zu haben.
Bekanntlich hat Vellinger kürzlich in einer Sitzung des Gemeinderats bekannt gegeben, dass er seine Arbeit an der Spitze der Kommune gerne fortsetzen würde. Aus Altersgründen darf Vellinger, 66, im März 2020 allerdings nicht mehr als hauptamtlicher Bürgermeister gewählt werden. Er strebt deshalb an, auf ehrenamtlicher Basis „in Vollzeit“ weiterzumachen.
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