Buchdorfer Bürgermeister muss Geldbuße zahlen
Die Landesanwaltschaft beurteilt das Verhalten Georg Vellingers als minderschwere Dienstverletzung und stellt das Verfahren gegen Auflage ein.
Die Ermittlungen der Landesanwaltschaft Bayern gegen den Bürgermeister der Gemeinde Buchdorf, Georg Vellinger (CSU), sind abgeschlossen. Gegen eine Geldbuße von 300 Euro wird das Disziplinarverfahren gegen den Rathauschef eingestellt. Das teilt die Landesanwaltschaft Bayern auf Nachfrage dieser Zeitung mit. Vellinger muss den Betrag an eine wohhltätige Einrichtung spenden.
Wie berichtet, war das Verhalten des Bürgermeisters bei der Vergabe von Baugrundstücken im Neubaugebiet „Schetzenbach“ negativ aufgefallen. Ein Bürger hatte daraufhin die Kommunalaufsicht des Landratsamtes eingeschaltet. Diese sah eine Grundlage für die Beschwerde gegeben und übergab den Fall an die Landesanwaltschaft.
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