Bürgerbegehren über hauptamtlichen Bürgermeister ist zulässig
Die Unterschriftenliste für einen Bürgerentscheid über einen hauptamtlichen Bürgermeister in Buchdorf erfüllt die formalen Kriterien. Was der amtierende Rathauschef Georg Vellinger über seine Zukunft sagt.
Die knapp 1400 wahlberechtigten Bürger in Buchdorf werden in naher Zukunft wohl zwei Mal zur Wahl gehen. Zunächst werden Sie in einem Bürgerentscheid darüber abstimmen, ob der Rathauschef ihrer Gemeinde hauptamtlich bleibt, also diese Aufgabe wie einen Vollzeit-Beruf ausführt. Und dann dürfen Sie am 15. März 2020 ihren Bürgermeister wählen.
24 von 44 Bürgermeistern im Kreis Donau-Ries arbeiten ehrenamtlich
Wie Bürgermeister Georg Vellinger auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt, sind die formalen Kriterien für des Bürgerbegehrens erfüllt. Damit könne der Bürgerentscheid stattfinden. Wie der Rathauschef erklärt, hätte er sowieso angeregt, dass der Gemeinderat in dieser Sache ein Ratsbegehren anstößt. Bekanntermaßen spielt Vellinger mit dem Gedanken nach 24 Jahren als hauptamtlicher Rathauschef 2020 als ehrenamtlicher Bürgermeister weiterzumachen, denn eigentlich wäre für ihn mit 67 Jahren bei Beginn der neuen Amtsperiode Schluss. Für diese Änderung aber müsste der Gemeinderat die Satzung der Kommune Buchdorf ändern. Das müsste sie spätestens 90 Tage vor der Wahl tun.
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Die Diskussion ist geschlossen.
„Ein Bürgermeister darf nicht nur verwalten, sondern es liegt insbesondere an ihm, seine Gemeinde zukunftsfähig zu gestalten“, so Rößle.
Da hat unser Landrat recht. Allerdings hängt es nicht von der Formalie "Hauptamt/Ehrenamt" ab, ob der Bürgermeister seine Gemeinde zukunftsfähig gestaltet, sondern in erster Linie von der Person des Bürgermeisters und wie er sich einsetzt. Und dass sich Bürgermeister Vellinger mit voller Kraft und mit großem Erfolg für die Gemeinde einsetzt, hat er in den letzten 30 Jahren bewiesen. Das können nicht mal seine Gegner bestreiten.