Corona-Schnelltests: Apotheken können nicht alles abrechnen
Corona: Eine Abrechnungsmöglichkeit der Apotheken ist nur für die „Bürgertests“ vorgesehen - nicht etwa für Testungen in Unternehmen oder Schulen.
Das Gesundheitsamt beim Landkreis Donau-Ries hat in einem Schreiben an die Apotheken klargestellt, dass die Corona-Antigenschnelltests durch Apotheken, Ärzte oder Hilfsorganisationen ausdrücklich nicht für Reihentestungen in Betrieben vorgesehen seien. Diese Aussage beziehe sich darauf, dass die nationale Teststrategie die kostenlosen „Bürgertests“ und die innerbetrieblichen Testungen in Unternehmen „als jeweils eigenständige Maßnahmen ansieht“. Eine Abrechnungsmöglichkeit der Apotheken über die Kassenärztliche Vereinigung Bayern sei dabei ebenfalls nur für die Bürgertestungen vorgesehen.
Er wisse, so Wolfgang Diettrich, der Sprecher der Apotheken im Landkreis, „dass so eine Reihentestung für die meisten meiner Kollegen ohnehin nicht in Betracht kommt“. Andererseits kenne er Apotheken, „die auf Anforderung in den Betrieben Testungen durchführen“. Eine Abrechnung erfolge dann über die Unternehmen. Gegen solche Vereinbarungen sei nichts einzuwenden.
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